Bürgergeld
Jobcenter schalten E-Mail-Kontakt ab
"Bundesweit schränken Jobcenter ihre Erreichbarkeit über normale E-Mails ein. Aus “datenschutzrechtlichen Gründen” sollen die Behörden nur noch über den Postfachservice jobcenter.digital.de zu erreichen sein.
Entspricht diese Praxis überhaupt gültigem Recht? Welche Probleme bringt der Postfachservice mit sich? Geht es tatsächlich um Datenschutz? Oder geht es um Standardisieren und Kontrollieren zum Vorteil der Behörde, allerdings nicht im Sinn der Leistungsberechtigten?"
www.gegen-hartz.de
Eine Anfrage an die Bundesagentur für Arbeit Jobcenter Digital wurde bei fragdenstaat eingereicht.
Immerhin bestehen Bedenken wegen der Verletzung des einfachen Zugangs zu Sozialleistungen (§ 17 SGB I) Die Antwort war unzureichend. Daraufhin wurde das Thema dem Bundesdatenschutzbeauftragten vorgelegt.
Möglicherweise wird das Thema im nächsten Rundschreiben an die Jobcenter aufgegriffen?
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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