Jobcenter-Rebellin gibt auf
„Mit einer Klage gegen den eigenen Arbeitgeber versuchte eine Jobcenter-Beschäftigte, Langzeitarbeitslose vor Sanktionen zu schützen. Nun muss sie ihr Engagement einstellen.“
Die Frankfurter Rundschau vom 15.12.2016 schilderte die Vorfälle wie folgt:
„Im Zuge eines Modellversuchs hatte das Jobcenter sogenannte Eingliederungsvereinbarungen (EGV) an Hartz IV-Empfänger verschickt – per Serienbrief und ohne vorherige Einzelfallprüfung. In den schwer verständlichen vierseitigen Schreiben wurden die Klienten pauschal zu einer Reihe von Aktivitäten aufgefordert, zum Beispiel, mindestens fünf Bewerbungen pro Monat zu schreiben, ein Praktikum zu absolvieren und sich eine Kinderbetreuung zu organisieren. Die
Empfänger, darunter auch Kranke und Migranten mit geringen Deutschkenntnissen, sollten das Papier unterschreiben, einschließlich der wahrheitswidrigen Behauptung, dass vorher Beratungsgespräche stattgefunden hätten. Nur wer
schriftlich widersprach, bekam eine individuelle Vereinbarung.“
Die Jobcenter-Mitarbeiterin weigerte sich aus Gewissensgründen die rechtswidrigen Dienstanweisungen anzuwenden.
Beim Arbeitsgericht in Verden (Aller) fand sie allerdings keine Unterstützung.
Die Frankfurter Rundschau berichtete über den Fortgang der Ereignisse und die Motivation der Frau:
Statt Berufung einzulegen, hat sie jetzt – nach monatelanger Krankschreibung – ihre unbefristete Stelle gekündigt, damit sie nicht doch noch „die aus meiner Sicht rechtswidrigen Sanktionen umsetzen“ müsse.
Sie wolle auch nicht länger unter der verschärften Aufsicht arbeiten, die von ihren Vorgesetzten wegen ihres Widerstands eingeführt worden war. „Kein Geld der Welt und auch kein unbefristeter Vertrag darf es wert sein, seine Moral und seinen Verstand morgens an der Tür abzugeben.“
Und in der Hannoverschen Allgemeinen vom 12.01.2017 war zu lesen:
„Wenn die Unterzeichner später gegen die umstrittene SerienEGV verstießen, sollte die Fallmanagerin ihnen die Sozialleistungen kürzen oder streichen. Gegen diese Anweisung wehrte sie sich zunächst monatelang amtsintern und später mit einer Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht in Verden (Aller). „Ich kann doch nicht angewiesen werden, ganz klar gegen die Menschenwürde zu verstoßen“, sagte sie in dem Prozess. Doch in erster Instanz scheiterte sie, unter anderem mit der Begründung, dass das Modellprojekt inzwischen beendet sei und sie daher in diesem Zusammenhang keine Sanktionen mehr verhängen müsse.“
Bereits am 23.06.2016 hatte das Bundessozialgericht unter dem Aktenzeichen B 14 AS 30/15 R über Minimalanforderungen für Eingliederungsvereinbarungen (EGV) geurteilt.
Das BSG bestätigt dem Grunde nach die Rechtsauffassung der mutigen Frau. Alle Sanktionen, die auf solche Serien-EGVs gestützt wurden, sind rechtswidrig und stellen wohl eine Form von "Sozialleistungsbetrug an den Betroffenen" dar.
Die Bundesagentur für Arbeit führt eine Statistik über die Erfassung von Sanktionen deutschlandweit. Und auch die Ergebnisse aus Widersprüchen und Klagen werden erfasst. Die hohen Erfolgsquoten der Kläger machten es erforderlich, dass die Statistiken umbenannt wurden. Neuerdings werden diese kleinlaut als (unrevidiert) veröffentlicht.
Neu festgestellte Sanktionen nach Sanktionsgründen - Anteile in %
Deutschland Dezember 2015
Sanktionen - Deutschland mit Ländern und Kreisen (unrevidiert) - Dezember 2015
https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_31998/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche_Form.html?view=processForm&resourceId=210368&input_=&pageLocale=de&topicId=17488&year_month=201512&year_month.GROUP=1&search=Suchen
Bedarfsgemeinschaften und deren Mitglieder- Deutschland mit Ländern und Kreisen - Januar 2016
Die Statistik würde kollabieren, wenn mehr Betroffene sich mit kompetenter Hilfe gegen Sanktionen zur Wehr setzen würden.
Kreisrätin Heike Schumacher verteidigte auch noch im Januar die SerienEGV:
„Nach unserer Einschätzung ist das immer individuell genug gewesen.“
Das Bundessozialgericht hatte dieser Auffassung aber bereits im Juni massiv widersprochen.
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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