Bürgergeld & Grundsicherung
Jobcenter muss tatsächliche Mietkosten zahlen, wenn ein schlüssiges Konzept fehlt

https://www.beispielklagen.de/bilder2/Wohncontainer1024.jpg
3Bilder
  • https://www.beispielklagen.de/bilder2/Wohncontainer1024.jpg
  • hochgeladen von Ulrich Wockelmann

Die 8. Kammer des Sozialgericht München hatte in zwei  Urteilen vom 30.06.2022 – S 8 AS 227/20 – und – S 8 AS 1311/20 abweichend von Urteilen des Bundessozialgericht entschieden und darum wurde die Berufung zugelassen, aber nicht eingelegt. Die Urteil wurden rechtskräftig.

"Unter folgenden Voraussetzungen ist abweichend von der bisherigen Rechtsprechung des BSG nicht auf die Werte nach der Tabelle zu § 12 Wohngeldgesetz zuzüglich 10% zurückzugreifen:

Entgegen der BSG Rechtsprechung erfolgt kein Rückgriff auf die Werte nach der Tabelle zu § 12 Wohngeldgesetz zuzüglich 10%.

1. Konzept zur Festlegung der Mietobergrenzen eines SGB II-Leistungsträgers ist unschlüssig
2. Erkenntnisausfall ist gegeben
3. keine Nachbesserung durch Beklagten (unmöglich oder trotz Aufforderung nicht erfolgt oder Aufforderung entbehrlich), und
4. die Angemessenheitsgrenzen liegen schon im (unschlüssigen) Konzept oberhalb der Werte nach “Wohngeldtabelle + 10%

Nach Auffassung des Gerichts sind in diesen Fällen die tatsächlichen Kosten der Unterkunft als Bedarfe der Unterkunft im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II anzusetzen."
Bürgergeld: Jobcenter muss tatsächliche Mietkosten zahlen, wenn schlüssiges Konzept fehlt

https://i0.wp.com/www.gegen-hartz.de/wp-content/uploads/2023/09/wohnkosten-buergergeld-rechtswidrig.jpeg?w=1200&quality=89&ssl=1

 | Foto: www.gegen-hartz.de
  • https://i0.wp.com/www.gegen-hartz.de/wp-content/uploads/2023/09/wohnkosten-buergergeld-rechtswidrig.jpeg?w=1200&quality=89&ssl=1

  • Foto: www.gegen-hartz.de
  • hochgeladen von Ulrich Wockelmann

Mit den Urteilen durchbricht das Gericht die vom BSG gesetzte Obergrenze der angemessenen Miethöhe, entsprechend der Werte nach Wohngeldtabelle + 10%. 

Fake-News im Märkischen Kreis 

Seit Januar 2024 werden auch im Märkischen Kreis wieder Mitsenkungsaufforderungen verschickt, die Mietobergrenzen als "schlüssiges Konzept" vortäuschen. Allerdings fehlt auch weiterhin jede sozialgerichtliche Legitimation. 

In einem Beitrag von RA Lars Schulte-Bräucker vom 25.04.2023 ist zu lesen:
"Diese Mängel bei der Erstellung des Konzeptes führten nach Ansicht des Landessozialgerichts demnach zur fehlenden Schlüssigkeit der Richtlinien des Märkischen Kreises zu den Unterkunftskosten.

Daraus folgt, dass aufgrund der fehlenden Schlüssigkeit die Werte nach dem Wohngeldgesetz zzgl. eines Sicherheitszuschlages von 10 % als Kosten der Unterkunft für die Leistungsbezieher und damit auch die Klägerin zu gewähren sind.

Damit dürfte bis auf weiteres für Leistungsempfänger keine Kürzung der Kosten der Unterkunft mehr möglich sein, weil bis heute aus Sicht des Unterzeichnenden kein schlüssiges Konzept des Jobcenters Märkischer Kreis bzw. des Märkischen Kreises vorliegt, weil auch die nachfolgenden Konzepte in den Folgejahren nach den gleichen Maßstäben entwickelt worden sein dürften."
Kein schlüssiges Konzept für Unterkunftskosten für den Märkischen Kreis-Urteil des LSG NRW vom 23.06.2022-L 6 AS 120/17

https://www.beispielklagen.de/bilder2/Konzeptpruefer.jpg
  • https://www.beispielklagen.de/bilder2/Konzeptpruefer.jpg
  • hochgeladen von Ulrich Wockelmann

Bisher war jede Prüfung eine Katastrophe für Analyse & Konzepte. Keines der bisher geprüften Konzepte erfüllt die Auflagen des Bundessozialgerichts.
Das wird sich mit der aktuellen Fortschreibung nicht ändern, weil gravierende Änderungen nicht eingearbeitet sind.

Die derzeit aktuelle Fortschreibung 2023 des Konzeptes zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft 2021 liegt als pdf-Bericht vom 27.09.2023 vor, oder als Übersicht Werte ab 01. Januar 2024 unter Geld zum Wohnen beim Jobcenter Märkischer Kreis. 
 
Ausnahmslos jede Aufforderung zur Mietsenkung aufgrund dieser Zahlen stellt in meinen Augen bereits einen Betrugsversuch dar, weil  absehbar ist, dass diese Mietobergrenzen, nicht den aktuellen Wohnungsmarkt abbilden und außerdem ist fraglich ob "angemessener" Wohnraum anmietbar ist.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

27 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.