Sanktionen vor dem Bundesverfassungsgericht
Jobcenter Märkischer Kreis: Zwangseinweisungen in „Krabbelgruppen“

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Am 15.01.2019 verhandelte das Bundesverfassungsgericht erstmals über die Verfassungskonformität von Sanktionen gegen Leistungsberechtigte (1 BvL 7/16) bis tief unter das Existenzminimum, welches der erste Senat bereits am 09.02.2010 in den Verfahren 1 BvL 1/09; 1 BvL 3/09; 1 BvL 4/09 als dem Grunde nach unverfügbar festgeschrieben hatte.

1. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.
2. Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, . . .

Ausgangsverfahren: Zwangseinweisung durch Jobcenter

Auslöser ist ein Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Gotha (S 15 AS 5157/14)

In der mehrstündigen Anhörung hinterfragten die Richter sehr differenziert.
„Die Fragen der Richter zielten deshalb vor allem auf die Wirksamkeit der
Maßnahmen, die den Betroffenen abverlangt werden. "Ich muss zur Kenntnis
nehmen, dass sehr viele dadurch nicht erreicht werden", sagte Susanne Baer.“

(die zuständige Berichterstatterin im Ersten Senat)
Fördern und überfordern

Steuerfinanzierte Jobcentermaßnahmen auf dem Lernniveau von Zehnjährigen

Endlich wird das Thema aufgegriffen. Einen maßgeblichen Anstoß gab eine Veröffentlichung einer jungen Frau auf Twitter, die ein Aufgabenblatt aus der Jobcentermaßnahme der Mutter veröffentlichte.  Andere Medien folgten nach.

Vierte Klasse Grundschule. Richtig. Weitergehende Recherchen im Internet belegen, dass das veröffentlichte Aufgabenblatt als Unterrichtsmaterial für den Deutschunterricht von Viertklässlern der Grundschule vorgesehen ist.


Völlig überteuerte Krabbelgruppen im Märkischen Kreis

Ob „AktivCenter“-Maßnahme des Berufsbildungszentrums der Kreishandwerkerschaft Märkischer Kreis e.V. (bbz) oder Theatergruppe der EURO-Schule. Nichtsnutzige Maßnahmen gibt es auch im Märkischen Kreis reichlich.
Wer als Teilnehmer solcher Maßnahmen über seine Erfahrungen anonym berichten möchte, darf sich gern bei mir melden. Ein Auszug aus einem ersten größeren Interview spricht Bände:

Kindermund tut Wahrheit kund

Als „U“ eines Tages von ihrer Enkelin von der Maßnahme abgeholt werden sollte, fing das Kind an heftig zu Weinen. Auf Rückfrage der Oma erklärte das Mädchen mitspielen zu wollen. Die Teilnehmer stapelten gerade Holzklötze auf. „Das Spiel kenne ich vom Kindergarten.“

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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