Jobcenter Märkischer Kreis – „Selbstbedienung ohne Rechtgrundlage“
Widerspruch und Klage gegen Aufhebungs- und Erstattungsbescheide der Jobcenter lösen die sogenannte „aufschiebende Wirkung“ aus. Das bedeutet, dass die Aufrechnung oder Einbehaltung von Leistungen unzulässig ist, bevor die Korrektheit der Bescheide vom Sozialgericht überprüft wurde. Viele solcher Jobcenter-Bescheide sind bereits formal fehlerhaft. Leider ist dies meist nur für im Sozialrecht kompetente Anwälte erkennbar.
„Eine Überzahlung ist rechtlich gesehen eine „zu Unrecht erbrachte Leistung”. Der Verwaltungsakt („Bescheid”) über das zu viel gezahlte ALG II ist aufzuheben. Dabei gelten die Spielregeln des § 48 SGB X (Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse) buzer : Wenn Einkommen zufließt, dann ist der Bescheid rückwirkend ab Beginn des Anrechnungszeitraums – also ab dem 1. eines Monats – aufzuheben (§ 48 Abs. 1. SGB X).
Bei einem ordnungsgemäßen Verfahren hat das Amt drei Verwaltungsakte zu erlassen:
Der alte Bewilligungsbescheid wird (nach § 48 SGB X) aufgehoben.
Der Leistungsanspruch wird entsprechend dem zugeflossenen Einkommen neu festgesetzt3.
Es wird eine Erstattungspflicht festgestellt und die Höhe des zu erstattenden Betrags – also der Überzahlung – festgesetzt.“
tacheles
Als das Jobcenter Märkischer Kreis eine Vollstreckungsankündigung des Hauptzollamt Dortmund verschuldete, lies der Kunde Rechtsmittel einlegen, um die Selbstbedienung zu stoppen.
Mit Erfolg. Das überführte Jobcenter knickte ein und stoppte die Vollstreckung, wollte aber die Anwaltskosten nicht übernehmen. Dies wurde vom Sozialgericht Dortmund vereitelt. In der Kostenentscheidung heißt es unmissverständlich:
„Das Eilverfahren hatte Aussicht auf Erfolg gehabt.
Denn die Forderung hätte aufgrund der anhängigen Klage nicht vollstreckt werden dürfen.
Die Vollstreckung aus dem Bescheid wäre rechtswidrig gewesen. Dies hat der
Antragsgegner auch sofort anerkannt.“
Das Sozialgericht verurteilte das Jobcenter zur Kostenübernahme. S 27 AS 1125/15 ER
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
2 Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.