Jobcenter Märkischer Kreis, Menden
Jobcenter Märkischer Kreis scheitert mit Ordnungswidrigkeit vor dem AG Menden
In enger Absprache mit ihrer Arbeitsvermittlerin suchte eine alleinerziehende Mutter erfolgreich eine Arbeitsstelle.
Das Jobcenter Märkischer Kreis unterstellte eine verspätete Meldung der Arbeitsaufnahme und forderte per Bußgeldbescheid 458,50 €.
Im Verhandlungstermin am 26.02.2021 vor dem Amtsgericht Menden konnten alle Anschuldigungen widerlegt werden und das Verfahren wurde eingestellt.
Der vorsitzende Richte Kaste konnte "kein schuldhaftes Verhalten" erkennen.
Allerdings wurden schwerwiegende Mängel in der Datensicherung des Jobcenter Märkischer Kreis festgestellt.
An der Arbeitsstellenvermittlung hatte das Jobcenter keinen Anteil.
Klage116.html
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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