Sozialleistungsbetrug im Jobcenter
Jobcenter Märkischer Kreis - Kläger haben gute Chancen

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Nicht genug damit, dass die Regelleistungen als soziokulturelles Existenzminimum schon immer künstlich klein gerechnet wurden, und die Jobcenter regelmäßig Wohnkosten auf die Leistungsberechtigten abwälzen, es zeichnen sich immer deutlichere Muster für systematischen Betrug beim Jobcenter Märkischer Kreis ab.

Während Leistungsberechtigte wegen oft rechtgrundlos behaupteter „verspäteter Mitwirkung“ mit Bußgeldern und Ordnungswidrigkeitsverfahren überzogen werden, werden die Verantwortlichen im Jobcenter anscheinend bisher nicht zur Rechenschaft gezogen, wenn sie Leistungsberechtigten durch falsche oder auch unterdrückte Informationen systematisch Leistungen vorenthalten.

Rechtswidrige Leistungskürzung um 518,81 €

Durch ermessenfehlerhafte Anrechnung des Sterbevierteljahrsbonus als Witwenrente entstand einer Klägerin im Jahr 2014 ein Vermögensschaden von 518,81 €.

Am 14.08.2017 entschied das Sozialgericht zugunsten der Klägerin. Das Jobcenter Märkischer Kreis wollte nicht nachleisten und legte Berufung ein, zog diese aber später zurück.
Als auch nach 5 Monaten noch keine Zahlung erfolgte, suchten wir die Widerspruchstelle auf und mussten erfahren, dass die Sachbearbeitung die Nachzahlung noch immer nicht veranlasst hatte.

Aber auch dabei blieb es nicht:

Gemäß § 44 SGB I sind um mehr als 6 Monate verspätete Zahlungen von Amts wegen automatisch mit 4 % zu verzinsen. Aber auch dieses Geld musste per Mahnung vom 19.07.2020 extra eingefordert werden.

Am 04.11.2020 wurde Zinsbescheid über 69,17 € erlassen.
Die Summe stimmt nicht. Ein weiteres Widerspruchsverfahren wurde erforderlich.
klage052

Nach den Änderungen ist alles richtig . . .

Nach Erteilung der Änderungsbescheide vom 04. November 2020 werden die Widerspruchsbescheide als unbegründet zurückgewiesen.“
Widerspruchsbescheid

Solche Textbausteine sind regelmäßig in Widerspruchsbescheiden des Jobcenter Märkischer Kreis zu finden.

Korrekt hätte es heißen müssen:
„Mit der Erteilung der Änderungsbescheide vom 04. November 2020 wurde den Widersprüchen vollumfänglich stattgegen und abgeholfen.“

Die Qualitätssicherung des Jobcenters folgt einer anderen Logik.
„Nachdem ich beim Diebstahl erwischt wurde und mir das Diebesgut abgenommen wurde, liegt jetzt kein vorwerfbarer Diebstahl mehr vor.“
"Ja, Herr Lehrer, nachdem ich alle Fehler in meiner Arbeit  abgeändert habe, ist die 6- nicht mehr gerechtfertigt, ich will jetzt eine 1+."

Und jetzt noch dem Rechtsanwalt die Gebühren vorenthalten . . .

In der Öffentlichkeit ist kaum bekannt, dass die Jobcenter auch eine Überfülle von Klagen dadurch provozieren, dass versucht wird erfolgreichen Rechtsanwälten die Gebühren zu kürzen.

Während das Jobcenter MK im  ablehnenden Widerspruchsbescheid W 2637/20 vom 10.02.2021 einräumt "Die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes wird für notwendig erklärt.", so will die Sachbearbeiterin die entstandene notwendige Aufwendungen  auf Antrag in Höhe von 5 Prozent erstatten. Kürzungen des eigenen Gehaltes sind nicht zu befürchten.

RA Lars Schulte-Bräucker klagt und gewinnt. Am 23.07.2021 urteilt das Sozialgericht Nordhausen S 12 AS 296/21 und spricht dem Kläger sie volle Kostenerstattung zu.

"
"1. Die Kostengrundentscheidung im Widerspruchsbescheid vom 10. Februar 2021 (W 2637/20) wird dahingehend abgeändert, dass der Beklagte verpflichtet wird, der Klägerin die Kosten des Widerspruchsverfahren in voller Höhe zu erstatten.
2. Der Beklagte hat der Klägerin die notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Die Klage ist zulässig und begründet.
Die Kostenentscheidung im angegriffenen Abhilfebescheid ist rechtswidrig und verletzt die Klägerin in ihren Rechten, da die einen Anspruch auf Erstattung der vollen Kosten hat.""

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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