Jobcenter Märkischer Kreis - 2. Strafanzeige gegen Erwerbslosenaktivisten eingestellt
Am 01.07.2013 verlas der Staatsanwalt eine Anklageschrift gegen den Verfasser der Hartz IV-kritischen „Beispielklagen“ wegen angeblicher „übler Nachrede“ über leitende Mitarbeiter des Jobcenter Märkischer Kreis:
„Dem Angeschuldigten wird Folgendes zur Last gelegt:“
Es war mucksmäuschenstill im Gerichtssaal, als der Staatsanwalt begann einer anwesenden Schulklasse den folgenden Internetbeitrag vorzulesen:
„Am 23.09.2012 stellte der Angeschuldigte einen Beitrag ins Internet auf der Internetplattform www.lokolkompass.de . Unter dem Titel „Wenn Menschen Menschen quälen sollen - Jobcenter-Mitarbeiter in der Gewissenskrise" schilderte er einen Fall, in dem das Jobcenter des Märkischen Kreises in Iserlohn mit einem Hilfeempfänger vor dem Sozialgericht in Dortmund stritt. In seinem Beitrag führte der Angeschuldigte aus:
„Jobcenter Märkischer Kreis, vollständige Leistungseinstellungen. Leistungsverweigerungen, 100 %-Sanktionen, Räumungsklagen, Energiesperren, psychischer Druck. Das ist Alltag in Jobcentern.
Auch die Schikanen gegen Nr. 35502BGXXXXX aus der städtischen Notunterkunft in Iserlohn gehen weiter. Der Mann bewohnt seit dem 13.09.2007 ohne Unterbrechung ein eigenes Zimmer in einer Unterkunft für wohnungslose Männer, die von der Kommune getragen wird. Für dieses Zimmer überweist das Jobcenter Miete an die Stadt Iserlohn."... „Nachdem der Erwerbslose am 09.08.2012 in einem Erörterungstermin mit seinem Rechtsanwalt vor dem Landessozialgericht in Essen (Az: L 7 AS 931/12 B ER) einen Etappensieg erzielen konnte und das Jobcenter Märkischer Kreis verpflichtet wurde, erste geschuldete Leistungen nachzuzahlen, provoziert der Leiter der Widerspruchstelle Z. den nächsten Rechtsstreit und verweigert die Leistungsgewährung für einen weiteren Monat.
Die Geschichte geht weiter. Zu dem Hauptsacheverfahren kommt jetzt noch ein weiteres überflüssiges Klageverfahren. Auch dieser Fall wird akribisch dokumentiert werden. Während die Erreichbarkeit des Leistungsberechtigten sichergestellt bleibt, will Z. an der Leistungsverweigerung festhalten.
Was aber kann Volljuristen veranlassen dermaßen Menschenverachtend und Grundgesetzwidrig (Art. 1, Art. 20 GG) zu handeln?
[…]
Der Verfasser des Artikels verwies auf schwere Rechtsverstöße gegen Leistungsberechtigte in Jobcentern und hinterleuchtete diese mit Verweis auf das sogenannte Milgram-Experiment. Die Anklageschrift zitierte ausführlich auch das
Fazit des Verfassers:
So gibt Menschen, die eine Zeit lang Macht ausüben, und danach am Pranger der Geschichte stehen bleiben, und Menschen, die eine Zeit lang als Volksaufhetzer galten, nach denen später Schulen und Plätze benannt werden.“
Aus dem Vorgenannten zog der Oberstaatsanwalt den Schluss:
„Mit seinen Beiträgen rückt der Angeschuldigte Mitarbeiter des Jobcenters, die Zeugen A., B., C. und Z., in die Nähe nationalsozialistischer Gewalttäter, setzt deren Verbrechen mit der Arbeit der Mitarbeiter des Jobcenters gleich und unterstellt ihnen Rassismus gegen Minderheiten. Dadurch wurden die genannten Zeugen massiv in ihrer Ehre verletzt.“
und beantragte, das Hauptverfahren vor dem Strafrichter des Amtsgerichts in Iserlohn zu eröffnen.
unzureichende Beweise
Aber bereits in der ersten Verhandlung zeigte Verteidiger Lars Schulte-Bräucker schnell auf, dass nicht einmal die erhobenen Vorwürfe einer gerichtsfesten Beweisführung genügten. Auch die Zeugen des Jobcenters, Geschäftsführer A. und Leistungssachbearbeiter Z. waren außerstande die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft zu erhärten.
Richter Berndt sah sich gezwungen, die Verhandlung auszusetzen.
Aber einige Jobcenter-Mitarbeiter fühlten sich persönlich beleidigt und die Staatsanwaltschaft wollte nicht einlenken. Unter Federführung von Oberstaatsanwalt Klaus Knierim sollte das Verfahren weitergeführt werden.
Hausdurchsuchung wegen "Beleidigung"
Am 09.10.2013 stellte die Polizei bei einer Hausdurchsuchung Computer und Festplatten sicher, darunter auch Rechner unbeteiligter Dritter, die sich vorübergehend in der Wohnung befanden.
Aber weder mit Terrorismusverdacht noch mit Schwerkriminalität wurde das Vorgehen begründet. Jobcenter-Mitarbeiter fühlten sich beleidigt.
Als die Rechner endlich nach 153 Tagen! zurückgegeben wurden, hatten die Ermittler überhaupt nichts Belastendes gefunden.
Trotzdem wurde das Verfahren nicht außergerichtlich eingestellt.
2. Verhandlungstag
Am 10.11.2014 wurde eine 2. Verhandlung vor dem Amtsgericht Iserlohn eingerufen. Im Termin legte Rechtsanwalt Lars Schulte-Bräucker Auszüge aus dem Handbuch der forensischen Software X-Ways Investigator vor. Diese widerlegten die Schlussfolgerungen der Staatsanwaltschaft: "Es kann davon ausgegangen werden, dass der Angeklagte nach dem HV-termin am 1.7.2013 den Beitrag gelöscht hat." weil gerade die Wiederherstellung gelöschter Dateien als herausragendes Funktionsmerkmal der Software gilt.
Das Verfahren wurde eingestellt.
Mehr dazu:
http://www.beispielklagen.de/klage056.html
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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