Jobcenter macht monatelang Fehler – Hartz-IV-Empfänger soll es ausbaden

- hochgeladen von Ulrich Wockelmann
Ein Hartz-IV-Empfänger stand kurz vor einer Leistungskürzung, weil das Jobcenter Post an die falsche Adresse geschickt hat. Wie die “Rheinische Post” berichtet, fiel der Irrtum dem zuständigen Berufsbetreuer des Mannes gerade noch rechtzeitig auf.
Aber während im Strafrecht die "Unschuldsvermutung" einen möglichen Straftäter so lange schützt bis die Schuld bewiesen ist, gilt gerade beim Existenzminimum, erst strafen, dann nachzahlen. Und das Hunderttausendfach. Und zumeist erst nach Jahren. Und wer spricht den Schuldspruch? Etwa ein Richter? Eine juristisch geschulte Person? - beim Jobcenter genügt bereits eine Anlernkraft mit einem auf zwei Jahre befristeten Vertrag.
Bleibt noch die Widerspruchstelle als abhängig beschäftigte Qualitätssicherung. Die hohen Erfolgsquoten der Klagen bei den Sozialgerichten spiegeln die Schlechtleistung der Widerspruchstellen wider.
Wer mithelfen möchte die Sanktionspraktiken im Jobcenter Märkischer Kreis transparent zu machen, kann mir seine Sanktionen und erfolgreichen Urteile einreichen.
Eine wachsende Anzahl rechtswidriger Sanktionen habe ich bereits anonymisiert veröffentlicht.
Themenübersicht
Sanktionen mit 100% oder 60% sind alle Interessant. Hier ist die Fehlerquote am höchsten. Auch diejenigen, die sich nicht gewehrt hatten, können Ihre Bescheide als Zweitschrift beim Jobcenter einfordern und prüfen lassen.
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
3 Kommentare
unfassbar
Da fehlen mir die Worte! Gutes Gelingen!!!
Danke für die Ermutigung auch nach Essen und Dinslaken. - Ich bleibe dran. Versprochen.