Jobcenter macht monatelang Fehler – Hartz-IV-Empfänger soll es ausbaden

Ein Hartz-IV-Empfänger stand kurz vor einer Leistungskürzung, weil das Jobcenter Post an die falsche Adresse geschickt hat. Wie die “Rheinische Post” berichtet, fiel der Irrtum dem zuständigen Berufsbetreuer des Mannes gerade noch rechtzeitig auf. HuffingtonPost

Terminversäumnisse wegen nicht zugegangener Einladung, Missverständnisse zum Forderungskatalog, falsche belastende Rückmeldungen von Zeitarbeitsfirmen - viele Sanktionen sind rechtswidrig und können auf dem Rechtsweg widerlegt werden.

Aber während im Strafrecht die "Unschuldsvermutung" einen möglichen Straftäter so lange schützt bis die Schuld bewiesen ist, gilt gerade beim Existenzminimum, erst strafen, dann nachzahlen. Und das Hunderttausendfach. Und zumeist erst nach Jahren. Und wer spricht den Schuldspruch? Etwa ein Richter? Eine juristisch geschulte Person? - beim Jobcenter genügt bereits eine Anlernkraft mit einem auf zwei Jahre befristeten Vertrag.

Bleibt noch die Widerspruchstelle als abhängig beschäftigte Qualitätssicherung. Die hohen Erfolgsquoten der Klagen bei den Sozialgerichten spiegeln die Schlechtleistung der Widerspruchstellen wider.

Wer mithelfen möchte die Sanktionspraktiken im Jobcenter Märkischer Kreis transparent zu machen, kann mir seine Sanktionen und erfolgreichen Urteile einreichen.
Eine wachsende Anzahl rechtswidriger Sanktionen habe ich bereits anonymisiert veröffentlicht.  
Themenübersicht  

Sanktionen mit 100% oder  60% sind alle Interessant. Hier ist die Fehlerquote am höchsten. Auch diejenigen, die sich nicht gewehrt hatten, können Ihre Bescheide als Zweitschrift beim Jobcenter einfordern und prüfen lassen.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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3 Kommentare

Sabine Hegemann aus Essen-Steele
am 31.07.2018 um 13:23

unfassbar

Regine Hövel aus Dinslaken
am 04.08.2018 um 23:43

Da fehlen mir die Worte! Gutes Gelingen!!!

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn
am 05.08.2018 um 09:55

Danke für die Ermutigung auch nach Essen und Dinslaken. - Ich bleibe dran. Versprochen.