Jobcenter bestrafen Hartz-IV-Empfänger oft zu Unrecht

„Eine Flut von Klagen und Widersprüchen überrollt die Jobcenter. Oftmals sind die Beschwerden der Hartz-IV-Empfänger gegen Sanktionen allerdings erfolgreich. Die Linkspartei sieht "massenhaft Rechtsverstöße".

Mehr als ein Drittel aller Klagen und Widersprüchen von Arbeitslosen gegen Sanktionen bei Hartz IV wurde 2013 stattgegeben. Dies geht aus erstmals erhobenen Daten des Bundesarbeitsministeriums hervor, die der „Welt“ vorliegen.
Demnach wurden in 42,5 Prozent aller Fälle bei Klagen gegen Sanktionen dem Arbeitslosen Recht gegeben, heißt es in einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Linkspartei. Von 6367 entschiedenen Klagen wurden 2708 vollständig oder teilweise zugunsten der Betroffenen entschieden. Von 61.498 Widersprüchen gegen Sanktionen bei Hartz IV wurden 22.414 vollständig oder teilweise zugunsten der Betroffenen entschieden. Das sind über 36 Prozent.“
focus.de

Rechtswidrige Sanktionen beim Jobcenter Märkischer Kreis

Auch im Märkischen Kreis werden zuhauf rechtswidrige Sanktionen vollstreckt. Die jüngste Dokumentation einer erfolgreichen Klage gegen das Jobcenter traf eine Familie mit mehreren Kindern. Durch die erfolgreiche Arbeit von RA Schulte-Bräucker wurden in einer Verhandlung gleich mehrere Verfahren zugunsten der Familie entschieden.
Klage045

Das Qualitätsmanagement des Jobcenters, die Widerspruchstelle, funktioniert nicht. Offensichtlich werden hausintern Gefälligkeitbewertungen vorgenommen, obwohl die Rechtslage oftmals klar ist.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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