Jährlich fast 600 Mio. € Wohnkosten auf Erwerbslose abgewälzt
Jetzt noch Überprüfungsanträge stellen und falsche Bescheide bis Januar 2019 korrigieren lassen

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Die Bescheide des Jobcenter Märkischer Kreis weisen eine erschreckend hohe Fehlerquote auf. Ein Großteil von Fehlern zu Lasten der Leistungsberechtigten entfällt auf die Kosten der Unterkunft.
Betroffen ist vermutlich jeder Betroffene der gesagt bekommen hat, die Wohnung sei zu teuer. Jeder der dies kritik- und widerspruchslos hinnimmt, muss mit Folgekosten rechnen. Aber der Märkische Kreis hat bis heute kein schlüssiges Konzept, dass einer sorgfältigen sozialrechtlichen Prüfung standgehalten hätte.

In meinem Beitrag "Serienmäßiger Betrug durch Jobcenter hat System" hatte ich versucht darzulegen, warum ich die vom Jobcenter & Märkischen Kreis als endgültige Mietobergrenzen ausgegebenen Zahlen als Betrug bei Sozialleistungsgewährung ansehe.

Strafrechtlich werden Betrugsdelikte gem. StGB 263 anhand von vier Kriterien definiert, u.a. 
Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen

Unsere Beratungspraxis hat erkennen lassen, dass die überwiegende Mehrzahl unserer Ratsuchenden die vom Jobcenter genannten Mietobergrenzen kritiklos geglaubt hatten. Inzwischen sind mehr als hundert Klagen anhängig, weil nur auf diesem Weg Rechtsansprüche dauerhaft gesichert werden können.

Die Prüfung des Konzept zur Feststellung der Angemessenheit von Unterkunftskosten im Märkischen Kreis, Endbericht, November 2013 wird bis heute durch das LSG NRW verzögert. Seit 7 Jahren gibt es keine Rechtssicherheit.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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