Jeder dritte Widerspruch gegen Sanktionen ist erfolgreich – aber viel zu wenige wehren sich
Seit Jahren wird die deutsche Medienlandschaft mit „Sanktionsrekorden“ gegen Hartz IV Bezieher überschwemmt. Jedes Jahr werden mehr als 1 Million Sanktionen, also Bußgelder bis tief unter das Existenzminimum, verkündet. Ein Großteil davon hält allerdings nicht einmal der SGB II Gesetzgebung stand. Die höchstrichterliche Prüfung der Verfassungskonformität steht noch immer aus: Darf ein „Sozialstaat“ das Existenzminimum dermaßen existenzgefährdend unterschreiten?
Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE
Wieder einmal enthüllt eine Anfrage der Linken betreffend „Leistungsversagungen, Sanktionen bzw. Leistungseinschränkungen und Ersatzansprüche gegenüber Anspruchsberechtigten im II. & XII. Buch Sozialgesetzbuch", (BT-Drs. 1Bl07gT1) gravierende Missstände in der Praxis der Jobcenter.
Dabei sind nicht nur die Antworten der Bundesregierung beachtenswert, sondern gerade auch die Themen, zu denen keine Daten erhoben werden, die also bewusst ausgeblendet werden.
Erfolgreiche Gegenwehr: Jeder dritte Hartz IV Widerspruch erfolgreich
„Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ bekommt jeder dritte Hartz IV Bezieher Recht zugesprochen, wenn er gegen eine Sanktion einen Widerspruch einlegt. Demnach dürfte die Dunkelziffer rechtswidriger Sanktionen sehr hoch sein, da sich nur Wenige trauen, überhaupt einen Widerspruch einzulegen.“
gegen-hartz.de
Stufen der Sozialgerichtsbarkeit
Zunächst einmal ist festzustellen, dass die Sachbearbeiter in den Jobcentern, die regelmäßig solche Existenzbedrohenden Sanktionen verhängen und zugleich vollstrecken, zumeist über keine besonderen Rechtskenntnisse verfügen. Selbstständiges Denken und eigenverantwortliche Entscheidungen dürfen nicht erwartet werden. Ist die Sanktion erst einmal vollstreckt, heißt es: „Sie können ja dagegen klagen.“ Dabei ist es den Verantwortlichen in den Jobcentern offensichtlich völlig gleichgültig, ob die Existenzunterdeckung zu Recht oder zu Unrecht vollstreckt wurde. Das Geld ist erst einmal weg. Auf Jahre weg. Die Sanktionshöhe hängt dabei weniger von einem behaupteten Schuldvorwurf ab, als vielmehr auch vom Alter der Bedürftigen.
Unter Missachtung des verfassungsrechtlich zu schützenden Gleichheitsgebotes (Art. 3 GG), werden die unter 25jährigen häufig mit monatelangen Totalsanktionen belegt. Selbst vor der Streichung der Mietkosten scheuen die Verantwortlichen nicht zurück. In der Konsequenz ist eine Zunahme der Obdachlosigkeit zu verzeichnen. Und Beschaffungskriminalität ist nur eine Möglichkeit zu überleben.
Zeitreihe zu Sanktionen - Deutschland mit Ländern
Bei Familien führt die vollständige Leistungseinstellung zu einer besonderen Form der indirekten Sippenhaftung. In dieser Form der Kollektivhaftung sehen sich viele Eltern in der Verpflichtung für Taten ihrer Angehörigen einstehen zu müssen und diese „durchzufüttern“.
Während der Zeit des Nationalsozialismus wurde die Sippenhaft als Terrormaßnahme gegen politische Gegner und deren Familien angewandt.
Mangelnder Widerstand ermutigt die Drangsalierer
Die Sanktionsstatistik der Bundesagentur beziffert die Anzahl der „neu festgestellten Sanktionen“ wie folgt:
2012 - 1.024.621
2013 – 1.009.614
2014 – 1.001.103
* Tabelle 4
Die Anzahl der Widersprüche und Klagen jedoch liegt gerade mal zwischen 5 – 6 % der Sanktionierten. Mehr als 1 Million Sanktionen, und ca. 95% der Sanktionierten nehmen die Vermögensschädigung widerspruchslos hin, obwohl die Erfolgschancen in Widerspruchs- und Klageverfahren bei über 40% liegen!
Überträgt man diese 40%ige Erfolgschance auf die Gesamtzahl der Sanktionen, so ergibt sich bereits rechnerisch eine jährliche Fehlerquote von 400.000 rechtswidrigen Sanktionen.
2013 nur 61.481 Widersprüche gegen Sanktionen, das sind 6,14%
2014 nur 56.716 Widersprüche gegen Sanktionen, das sind 5,62%
2015 nur 51.099 Widersprüche gegen Sanktionen, das sind 4,99%
* Tabelle 5
„Qualitätssicherung“ im Jobcenter
Jeder Klage vorgelagert ist normalerweise ein Widerspruchsverfahren. Und jeder ablehnende Widerspruchsbescheid enthält für gewöhnlich Textbausteine wie diese:
„Die Widerspruchsstelle hat die Entscheidungen geprüft. Die Bescheide entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen.“
„Der Widerspruch ist zulässig, sachlich jedoch nicht begründet.“
„Die Rechtsbehelfsstelle hat die Entscheidung geprüft. Anhaltspunkte für eine falsche Entscheidung sind weder genannt noch aus den Unterlagen ersichtlich. Der Bescheid entspricht den gesetzlichen Bestimmungen.“
Solche Formulierungen schüchtern viele rechtlich unerfahrene Personen ein, sodass nur wenige den Mut haben, den Klageweg vor dem Sozialgericht zu beschreiten. 82-84 % der zurückgewiesenen Widerspruchsführer kapitulieren.
Aber 39,6% - 42,5% der Kläger obsiegen vor dem Sozialgericht ganz oder zumindest teilweise. Dabei lässt die Statistik nicht erkennen, ob die erfolgreichen Kläger vor den Landessozialgerichten, als der zweiten, und dem BSG als der dritten und letzten Instanz überhaupt mit eingerechnet sind oder sogar noch aufgeschlagen werden müssen.
Aber jede gewonnene Klage vor den Sozialgerichten beweist, dass die behördeneigene und behördenabhängige Qualitätssicherung versagt.
Wenn eine Firma 40% Ausschuss produziert, kann das durchaus an sehr komplexen Produktionsvorgängen liegen und bei der Produktion im Vorfeld berücksichtigt werden. Aber wenn eine Qualitätskontrolle wie die Widerspruchsstelle in den Jobcentern über viele Jahre Bescheide mit einer konstante Fehlerquote von 40% „an die Kunden ausliefern“, dann muss unfähiges Personal, oder auch eine unfähige Geschäftsführung ausgetauscht werden.
Qualitätssicherung am Beispiel der Widerspruchstelle Jobcenter Märkischer Kreis
Fehlerquote 40%
Stellen Sie sich vor, sie bestellen im Internet oder kaufen ein und „nur 40 %“ der Waren sind beschädigt . . . Sie kaufen ein Auto, dass nur „zu 40%“ kaputt ist. „Nur 40 %“ der Lebensmittel sind verwertbar. Und „nur 40 %“ der bestellten Kleidung ist fehlerfrei.
Das ist die Realität in der Widerspruchstelle der Jobcentern: „nur 40 %“ Fehlerquote. Im realen Leben kann sich keine Firma eine solche Schlechtleistung erlauben. Die Pleite lässt nicht lange auf sich warten.
24 Beispiele rechtswidriger Sanktionen
Seit Jahren dokumentiere ich Beispiele rechtswidriger Sanktionen. Wer sich die Mühe machen möchte, darf gerne in die anonymisierten Akten schauen und sich überzeugen.
http://www.beispielklagen.de/klagen.html
Diese Sanktionspraxis muss abgeschafft werden. Sie stellt eine offene Verhöhnung der Rechtstaatlichkeit in Deutschland dar. . . . Oder demaskiert eine gefährliche Mutation mit sozialem Sprengstoff.
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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