Jobcenter-Versteher, Informationsfreiheit
Jeder darf machen, was er will - Interne Weisungen kennt man beim Jobcenter MK nicht

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Am 15.06.2022 stellte ein interessierter Bürger eine einfache Anfrage.

"bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Verzeichnis der Internen Weisungen Jobcenter Märkischer Kreis"

Bereits am 23.06.2022 kam keine Antwort:

"mit E-Mail vom 15. Juni 2022 haben Sie einen Antrag nach dem IFG gestellt. Mit Ihrem Antrag bitten
Sie um die Übersendung von:
"Verzeichnis der Internen Weisungen Jobcenter Märkischer Kreis".
Ihre Auskunftsbegehren stützen Sie dabei auf § 1 Absatz 1 IFG. Ihren Antrag lehne ich ab.

Das Jobcenter Märkischer Kreis ist eine gemeinsame Einrichtung bestehend aus dem Träger Bundesagentur für Arbeit (BA) und dem Märkischen Kreis als kommunaler Träger. Die Weisungen der BA sind unter dem Link https://www.arbeitsagentur.de/veroeffentlichungen/weisungen offiziell einsehbar. Nach § 9 Absatz 3 IFG kann ein Antrag abgelehnt werden, wenn dem Antragsteller die begehrten Informationen bereits vorliegen oder sich diese in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann. Wortgleiche IFG Anträge haben Sie an eine Vielzahl von Jobcentern geschickt. Auf der allgemein zugänglichen Quelle "fragdenstaat" wurde bereits mehrfach auf die Veröffentlichungen von Weisungen der BA auf der Homepage der BA hingewiesen. Daher lehne ich Ihren Antrag gemäß § 9 Absatz 31FG diesbezüglich ab. Der Märkische Kreis agiert nicht mit "Weisungen", die begehrte Information liegt mithin nicht vor."

Wortspielereien mit Täuschungsabsicht

Von Menschen die in sozialen Einrichtungen tätig sind, sollte man etwas mehr erwarten können.
"(3) Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, daß unverzüglich klare und sachdienliche Anträge gestellt und unvollständige Angaben ergänzt werden."
§ 16 (3) SGB I

Es geht dem Fragesteller offensichtlich nicht um die Vorhaltungsart als "Verzeichnis", Datei oder Tontäfelchen.
 Auch der Hinweis auf allgemein gültige Weisungen der BA kann keine Antwort geben auf "Internen Weisungen Jobcenter Märkischer Kreis". 
Der Hinweis auf allgemeine deutschlandweit gültige Weisungen der BA beantwortet nicht die Fragen nach internen Weisungen im Märkischen Kreis.

Definition für "Interne Weisung" 

"Interne Weisung" gemäß Definition:
"fallweise Einschränkung des Handlungsspielraums einer hierarchisch untergeordneten organisatorischen Einheit durch eine übergeordnete Instanz. Weisungen können die vorzunehmenden Handlungen mehr oder weniger detailliert vorschreiben und damit die Entscheidungsautonomie der weisungsempfangenden Einheit in unterschiedlichem Ausmaß begrenzen (Delegation). Die Erteilung von Weisungen ist mit der Übernahme von Fremdverantwortung (Verantwortung) durch den Weisungsgeber verbunden."

Egal wie wir es nennen wollen: Handlungsdirektive, Befehlsvorgabe, Arbeitsanweisung, . . .  

Regelmäßig weise ich hier nach, wie das Jobcenter Märkischer Kreis das geltende Recht beugt, Kunden mit falschen Informationen um Leistungen prellt und Jobcentermitarbeiter ihre - von der BA begrenzten Weisungen - ignoriert. 

Ich werde mal ein paar konkrete Beispiele beisteuern.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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