Jedem 3. Hartz-IV Widerspruch wird stattgegeben – konkretes Beispiel aus Iserlohn
„939.000 neue Sanktionen wurden im Jahr 2016 verhängt. D.h. fast eine Million Mal wurde Hartz—IV-Beziehenden das Existenzminimum gekürzt. In der Summe wurden den Betroffenen somit im Jahr 2016 rund 175 Millionen Euro vorenthalten.“
gegen-hartz.de
Unschuldig verurteilt! Verfolgungsbetreuung!
Wie eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zeigt, halten viele Sanktionen nicht einmal der geltenden Rechtsprechung stand. Wer sich wehrt hat gute Chancen, wer sich mich kompetenter Hilfe wehrt, noch bessere.
In der Drucksache 18/11950 beantwortet die Bundesregierung die Anfragen und stützt sich dabei auf die Statistische Auswertung des Bundesagentur:
Sanktionen - Deutschland mit Ländern und Kreisen - Januar 2017
Zeitreihe zu Sanktionen - Deutschland mit Ländern April 2017
Widersprüche und Klagen SGB II - Deutschland mit Ländern und Jobcentern - April 2017
Auffällig ist, dass die Folgekosten für den Steuerzahler in Form von Zusatzarbeit für rechtswidrige Sanktionen, die Schlechtleistung in den Widerspruchstellen und die Gericht- und Anwaltskosten gar nicht erst erhoben werden.
Um das Existenzminimum betrogen!
In einer neuen Beispielklage wird die Menschenverachtende Sanktionspraxis des SGB II weiter demaskiert.
Ein Unfallversicherter wird ohne Unterbrechung durch die Berufsgenossenschaft betreut. Er ist dauerhaft nicht arbeitsfähig. Die Nachfolgeregelung ist bereits geregelt. Die Kostenübernahme für eine Umschulung nach der Genesungsphase ist geklärt und finanziert. Das Jobcenter Märkischer Kreis ist nur dahingehend eingebunden, dass die Zahlungen der Berufsgenossenschaft in Höhe der Regelleistungen vorgeleistet werden. Die vollständige Erstattung erfolgt im Ausgleich der Behörden.
Am 17.03.2017 vollstreckt der Arbeitsvermittler Atta Omas (Name geändert) eine 60 %-Sanktion in Höhe von 245,40 € im Monat für die Zeit vom 01.04.2017-30.06.2017.
beispielklage087
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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