Kosten der Unterkunft im MK nicht gerichtsfest
Interview mit RA Lars Schulte-Bräucker zu seinem Klageerfolg für Tausende Erwerbsloser
"Droht dem Märkischen Kreis eine Klagewelle?", fragt Miriam Mandt-Böckelmann in der heutigen Ausgabe des IKZ(+).
Die Entscheidung des LSG NRW vom 23.06.2022 bedeutet für den ausdauernden Rechtsanwalt ein Urteil mit großer sozialer Sprengkraft.
Die Regelsätze sind ohnehin viel zu gering bemessen. "Geht davon noch eine Zuzahlung für die Miete ab, dann wird es wirklich kritisch, weil den Betroffenen von Nichts noch etwas fehlt.", so Schulte-Bräucker.
Aufgrund der "Gefälligkeitsgutachten" von Analyse & Konzepte wurde der ohnehin kaum bezahlbare Wohnraum künstlich weiter verknappt.
Eigene Recherchen beweisen, wie Kreis und Jobcenter zusätzlich Wohnkosten auf die unterversorgten Leistungsberechtigten abgewimmelt werden.
Eine große Zahl Betroffener wurden Nachforderungen zu Neben- und Heizkosten verweigert - ohne Rechtsgrundlage. Und auch die Zahl der gescheiterten Anmietungsversuche dürfte nicht unerheblich sein. Aufforderungen die Mieten zu senken, wurden bereit bei Kleinbeträgen (0,25 €, 5,89 €, 6,50 €, 7,00 €, 14,00 €, 14,25 €, 15,50 €, 20,00 €, 22,30 €, 23,48 €, 26,98 €, 28,27 €, 30,08 €, 32,50 €, 37,60 €) ausgelöst. Nicht selten wurde dabei verschwiegen das alle Folgeschäden vom Jobcenter zu tragen wären . . . (Kosten der Wohnungssuche, Umzugskosten, Ummelde Kosten, Telefon & Internet etc.)
Wir werden beobachten können, wie lange die falschen Zahlen noch auf dem Internetauftritt des Jobcenters zu lesen sein werden.
Geld zum wohnen
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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