Kampagne "FragDasJobcenter"
Informationen nur gegen Geld - Jobcenter Märkischer Kreis setzt wieder auf Abschreckung

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"Wer nicht fragt, bleibt dumm" lautet seit 50 Jahren die Kernbotschaft der Sesamstraße.

Wer die richtigen Fragen stellt wird unbequem, allerdings nur für diejenigen, die etwas zu vertuschen haben.

In der Antwort heißt es:
"Da die internen Weisungen des Jobcenters Märkischer Kreis ausschließlich für den internen Dienstgebrauch konzipiert sind, sind in der Regel datenschutzrelevante Informationen eingebettet, die im Sinne des IFG nicht publizitätskonform sind. Um Ihnen die gewünschten Informationen zur Verfügung stellen zu können, müssten daher sämtliche Dokumente überprüft und bearbeitet werden. Das würde einen erheblichen Arbeitsaufwand, verbunden mit einem nicht unerheblichen Kostenaufwand mit sich bringen. Vorbehaltlich der Prüfung, ob die gewünschten Unterlagen zugänglich gemacht werden können, ist bereits jetzt aufgrund des Umfangs des Antrags absehbar, dass die gewünschte Auskunft nicht kostenlos erteilt werden kann. Für die Bearbeitung Ihres Antrages wird ein Verwaltungsaufwand entstehen, für den Gebühren nach Maßgabe des § 10 IFG in Verbindung mit § 1 IFGGebV festgesetzt werden. Der Gebührenrahmen für diesen Aufwand beträgt nach Nr. 1.3 des Gebühren– und Auslagenverzeichnisses zur IFGGebV 60, 00 bis 500, 00 €.
ifg-interneweisungen_geschwaerzt.pdf

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Die Masche unbequeme Fragensteller zur Aufgabe zu zwingen, ist die Forderung von hohen Bearbeitungsgebühren.
Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
"Kosten für die Gewährung von Informationszugang
Leitsätze:
1. Betrifft ein auf Informationszugang gerichteter Antrag einen einheitlichen Lebenssachverhalt, so stellt seine Bescheidung - unabhängig von der Zahl der ergangenen Verwaltungsakte - gebührenrechtlich eine einheitliche Amtshandlung dar.
2. Die Regelungen der Informationsgebührenverordnung über die Erhebung von Auslagen sind mangels einer ausreichenden gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage unwirksam."

Nicht einmal die angefragte Übersicht der Weisungen wurde bisher geliefert.
Wie die wohl aussehen wird? Wie viele Weisungen werden gefunden werden? 

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Sämtliche Dienstanweisungen, internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters ab 2005

Und wieder wird der Datenschutzbeauftragte hinzugezogen, um das Recht auf Informationsfreiheit durchzusetzen.

Das Jobcenter Märkischer Kreis leugnet interne Weisungen . . . und wird der Lüge überführt . . .

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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