Fehlerhafte Heizstromabrechnung
Im Widerspruchsverfahren 819,00 € Nachzahlungen erstritten

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Wohn- und Heizkostenabrechnungen sind der Dauerbrenner beim ALG II/ Bürgergeld. In dem hier vorgelegten Rechtsstreit geht es um zwei fehlerhafte Heizstromabrechnungen.

Während Haushaltsstrom zumindest anteilig in der Regelsatzermittlung berücksichtigt wurde, muss Heizstrom für Nachtspeichergeräte und auch Heizstrahler in voller Höhe übernommen werden. Die jeweiligen Bedarfe nachzuweisen ist nicht immer ganz einfach.

Im vorliegenden Beispiel wurde Heizstrom nur anteilig vom Jobcenter Märkischer Kreis angewiesen, der Energieversorger hatte jedoch eine Einzugsermächtigung erhalten und buchte die ermittelte Verbräuche in voller Höhe ab. Auf diese Weise kam es zu einer Bedarfsunterdeckung in Höhe von mehreren Hundert €.

Die 11 vom Jobcenter bewilligten Heizkosten-Abschläge á 228,00 € beliefen sich auf 2.508,00 €.
Die von den Stadtwerke per Einzugsermächtigung eingezogenen Abschläge beliefen sich jedoch auf 3.075,00 €. Demnach wurde die Bedarfsgemeinschaft mit zusätzlichen 567,00 € belastet.
Die abschließende vom Jobcenter zu übernehmende Rechnungshöhe ist mit 3.633,56 € ausgewiesen.
Das Jobcenter erstattete lediglich einen Heizstromanteil in Höhe von 387,35 €. Es fehlten demnach 738,21 €.
Diese Übernahme der Gesamtforderung verweigerte das Jobcenter Märkischer Kreis zunächst.

Die Widersprüche waren erfolgreich: In vier Änderungsbescheiden wurden Nachzahlungen und Abschlagsanpassungen in Höhe von insgesamt 1.208,23 € nachgeleistet.

Und diesmal ging es sogar ohne Klage.

Aber das Beispiel zeigt erneut, dass es wichtig bleibt, alle Jobcenter-Bescheide zu prüfen.
Quelle:

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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