Hilfen zum Erhalt und zur Erlangung einer Wohnung bei fristloser Kündigung und SGB XII Bezug
Die Kommunalverwaltung Iserlohn verweigert seit Monaten die Antworten zu einem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
"bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In dem Beitrag
JOBCENTER MACHT OBDACHLOS
Rechtswidrige KDU-Verweigerung führte zur Räumungsklage
wurde herausgearbeitet, dass das Jobcenter Märkischer Kreis durch verschleppte Zahlung existenzsichernder Leistungen Mietverhältnisse unverhältnismäßig belasten kann.
In einem Nachgespräch mit der Prozessführenden Richterin Adam wurde eine Zunahme von Räumungsklagen thematisiert.
Ich möchte hier den Hinweis aufgreifen, dass wohl seit Jahren eine gesetzliche Meldepflicht anhängiger Räumungsklagen beim Sozialamt besteht.
1. Bitte benennen Sie mir welche Daten an die Grundsicherung übersandt werden (Auflistung oder Musterbogen)
2. Bitte benennen Sie mir die Vorgaben für die Vorgehensweise der Prävention und Unterstützungsleistung.
3. Wie wird die knappe 14-Tage-Frist zur Verteidigung der Wohnung gewahrt?
4. Wie viele Räumungsklagen wurden seit Einführung der Meldepflicht im Einzugsbereich der Stadt Iserlohn/Märkischer Kreis tabellarisch erfasst? (Jahr/Monat)
5. Gibt es Auswertungskriterien? Wie oft konnte die Räumung abgewendet werden? Wie vielen Hilfebedürftigen konnte zu einer neuen Wohnung verholfen werden? Wie viele Räumungsklagen stehen in direkter Wirkung der Bedarfsunterdeckung durch Grundsicherung und Jobcenter?"
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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