Hausverbot im Jobcenter Märkischer Kreis, Teil 2

Der stellvertretende Geschäftsführer des Jobcenter Märkischer Kreis Reinhold Quenkert, hat sich einen weiteren Schildbürgerstreich erlaubt und seinen Mitarbeitern damit einen Bärendienst erwiesen.

Unter Verweis auf einen Verstoß gegen die Hausordnung des Jobcenter Märkischer Kreis verhängte er ein 18monatiges Hausverbot. Nur wenige Tage und eine IFG-Anfrage später sich heraus, dass das Jobcenter sich nie eine Hausordnung gegeben hat wie z.B. das Jobcenter Leipzig.

Nach diesem peinlichen Hausverbot forderte er von seinen Mitarbeitern, dass diese darauf achten sollten, dass die Zurückweisung über 18 Monate eingehalten würden. Nachdem er auch von dem ersten Geschäftsführer "Rückendeckung" erhalten hatte, beugten seine Mitarbeiter mehrfach die Persönlichkeitsrechte unbeteiligter Dritter, indem sie deren Recht auf einen Beistand des Vertrauens missachteten.

Heute nun wurden erste Beschlüsse des Landessozialgerichts zugestellt, die der Rechtsauffassung der Geschäftsführer widersprachen. Der eine Beschluss bestätigt die Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit, der andere bewilligte Prozesskostenhilfe.

Gegen die Zurückweisungen der Beistände wurden ebenfalls mehrere Widersprüche eingereicht. Die Kosten übernimmt wohl wieder das Jobcenter.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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