damals in 2012 . . .
Hartz IV verfassungswidrig - Regelsatz um 36 Euro zu niedrig

Pressemitteilung
Berlin, den 25.04.2012

Beschluss vom 25. April 2012 (S 55 AS 9238/12): Nach Auffassung der 55. Kammer des Sozialgerichts Berlin verstoßen die Leistungen des SGB II gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Die Kammer hat daher dem Bundesverfassungsgericht die Frage der Verfassungswidrigkeit des SGB-II-Regelbedarfs zur Prüfung vorgelegt. Zwar seien die Leistungen nicht evident unzureichend. Der Gesetzgeber habe bei der Festlegung des Regelsatzes jedoch seinen Gestaltungsspielraum verletzt. Die Referenzgruppe (untere 15 % der Alleinstehenden), anhand deren Verbrauchs die Bedarfe für Erwachsene ermittelt worden sind, sei fehlerhaft bestimmt worden. Die im Anschluss an die statistische Bedarfsermittlung vorgenommenen Kürzungen einzelner Positionen (Ausgaben für Verkehr, alkoholische Getränke, Mahlzeiten in Gaststätten und Kantinen, Schnittblumen u.s.w) seien ungerechtfertigt. Insbesondere habe der Gesetzgeber dabei den Aspekt der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unzureichend gewürdigt. Im Ergebnis seien die Leistungen für einen Alleinstehenden um monatlich rund 36 Euro und für eine dreiköpfige Familie (Eltern und 16-jähriger Sohn) um monatlich rund 100 Euro zu niedrig bemessen.

weiterlesen . . .
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/sg/presse/archiv/20120425.1035.369249.html

Die Entscheidung des Sozialgerichts Berlin ist eine Watsche für die Regierung Merkel und alle Vasallen, die der neuen Regelleistungs-Mogelpackung zugestimmt hatten. Das Sozialgericht Berlin ist damit Vorreiter und eröffnet den Weg für eine längst überfällige neue Klageflut vor den Sozialgerichten. Mit Blick auf den Vorlagebeschluss steht der Bewilligung für Beratungshilfe im außergerichtlichen Verfahren und der Gewährung von Prozesskostenhilfe im prozessualen Verfahren nichts mehr entgegen.

Zur dauerhaften Sicherung von Nachleistung ist erforderlich, das jeder Bescheid mit einem eigenen Widerspruch angegriffen wird.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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