Home-Schooling
Hartz IV Skandal: Will Jobcenter PC-Zuschuss für Schüler verhindern?
"Der Erwerbslosenverein Tacheles e.V. veröffentlichte kürzlich eine vermeintliche Dienstanweisung des Jobcenter Wuppertals, die einem waschechten Skandal gleichkommt: Das Jobcenter versucht augenscheinlich, den Rechtanspruch der Schüler aus Hartz IV Familien auf einen PC-Zuschuss mit allen Mitteln auszuhebeln – und bedient sich dabei fadenscheiniger Mittel."
Hartz IV Skandal: Will Jobcenter PC-Zuschuss für Schüler verhindern
Bereits seit Beginn der Corona bedingten Schulschließungen mahnt Tacheles die gesonderten Bedarfe für Schüler an und liefert Urteile.
Aktualisierung vom 25.05.2020:
Das LSG NRW hat mit zwei Beschlüssen vom 22.05.2020 den Anspruch auf digitale Endgeräte bestätigt und diese als ein pandemiebedingten „Mehrbedarf“ bestätigt, der von den Jobcentern auf ZUschussbasis nach § 21 Abs. 6 SGB II zu erbringen ist.
„Der Bedarf für die Anschaffung eines internetfähigen Computers zur Teilnahme an dem pandemiebedingten Schulunterricht im heimischen Umfeld sei im Regelbedarf nicht berücksichtigt“. Es handele sich um einen „grundsicherungsrechtlich relevanten Bedarf für Bildung und Teilhabe“, denn die Anschaffung eines internetfähigen Endgeräts sei mit der pandemiebedingten Schließung des Präsenzschulbetriebs erforderlich geworden. Die Kosten für das Tablet, so die Richter, stellten einen "anzuerkennenden unabweisbaren, laufenden Mehrbedarf" dar (LSG NRW vom 22.05.2020 - L 7 AS 719/20 B ER, L 7 AS 720/20 B ER)
tacheles-sozialhilfe
Pressemeldung des LSG NRW:
Eine nach dem SGB II-leistungsberechtigte Schülerin hat einen Anspruch auf Finanzierung eines für die Teilnahme am digitalen Schulunterricht erforderlichen Tablets.
SGB II: Schüler-Tablet pandemiebedingter Mehrbedarf
Fördern und fordern funktioniert nicht
Von Anfang an bohrte sich diese Parole in die Köpfe der Unbeteiligten.
Home Schooling in Corona-Zeiten ist so etwas wie ein Praxis-Test. Der Förderbedarf trat offen hervor. - Aber welches Jobcenter ist an die Presse herangetreten und hat auf die Fördermöglichkeiten mit PC und Schulbuch-Kostenübernahme hingewiesen?
BSG: Jobcenter muss Kosten für Schulbücher tragen
"Die Kosten für Schulbücher sind vom Jobcenter als Härtefall-Mehrbedarf zu übernehmen, wenn Schüler mangels Lernmittelfreiheit ihre Schulbücher selbst kaufen müssen. Dies hat der 14. Senat des Bundessozialgerichts am 08.05.2019 entschieden (Az.: B 14 AS 6/18 R und B 14 AS 13/18 R).
Regelbedarf erfasst Kosten bei fehlender Lernmittelfreiheit nicht richtig
Die Kosten für Schulbücher seien zwar dem Grunde nach vom Regelbedarf erfasst, nicht aber in der richtigen Höhe, wenn keine Lernmittelfreiheit besteht, so die BSG-Richter. Denn der Ermittlung des Regelbedarfs liege eine bundesweite Einkommens- und Verbrauchsstichprobe zugrunde. Deren Ergebnis für Schulbücher sei folglich nicht auf Schüler übertragbar, für die anders als in den meisten Bundesländern keine Lernmittelfreiheit in der Oberstufe gelte."
rsw.beck.de
Nach ersten Rückmeldungen aus dem Jobcenter Märkischer Kreis wurde diese Information noch nicht an alle Mitarbeiter im Jobcenter weitergegeben. Überhaupt ist festzustellen, dass die Fortbildung der Jobcentermitarbeiter durch die Verantwortlichen gravierende Lücken aufweist und wir über Jahre hinweg mit wiederkehrenden Fehlern und Schwachstellen konfrontiert werden.
Anscheinend kümmert sich "Niemand" um die qualifizierte Fortbildung.
Ich würde mich freuen, wenn uns Erfahrungen mit dem Jobcenter Märkischer Kreis mitgeteilt würden.
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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