Bundestag: Verfassungsrecht ungenügend
Hartz IV-Sanktionen verstoßen gegen das Menschenwürdegebot

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Sanktionsregelungen im SGB II ist eine schallende Ohrfeige für die überwiegende Mehrheit der Abgeordneten im Bundestag. Die Sanktions-Gesetzgebung ist seit der Einführung der Agenda 2010 im Jahr 2005  verfassungswidrig . . . und niemand will es gemerkt haben?

Noch am 16.05.2019 feierte der Bundestag den 70. Jahrestag des Grundgesetzes (23. Mai 1949). Vollmundig posaunt der Presse- und Informationsamt der Bundesregierung auf der eigens eingerichteten Seite:

„19 Grundrechte schützen die Menschen in Deutschland vor Willkür.“

www.70jahregrundgesetz.de

Die 19 Grundrechte auf den Punkt gebracht

Verstanden hat die Mehrzahl der Abgeordneten nicht einmal den Artikel 1 des Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (1 BvL 7/16) verbietet zwar 60% und 100% Sanktionen mit sofortiger Wirkung, ist aber auch nur ein erster Schritt in die richtige Richtung, denn ein Existenzminimum darf nicht gekürzt werden. Dies gilt umso mehr als die Regierung die Regelsätze seit Jahren klein rechnet und selbst Mietkostenanteile rechtswidrig auf Leistungsberechtigte abgewälzt werden.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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