„Hartz IV“-Sanktionen – oder die obergerichtliche Lügerei
Richter sollten lesen können.
Nach der Abweisung der Verfassungsklage zu Sanktionen im SGB II hat *Herbert Masslau ein paar markante Fehlinterpretationen von Landessozialgerichten zur BVerG-Rechtsprechung herausgearbeitet.
Der Text ist gerade für Rechtsunkundige nicht leicht zu verstehen. Die Richter hätten es aber verstehen können. Die Umdeutungen in der Rechtsprechung (besser Rechtsbrechung) aber sind Politik und Menschenbild.
(* Herbert Masslau ist Diplom-Sozialwirt und war von 1988 bis 1995 Ratsherr der Stadt Lingen im Emsland (partei-unabhängige Liste) sowie ab 1978 über zwei Jahrzehnte in der Anti-AKW-Bewegung aktiv)
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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