Hartz IV-Regelsatz wird angehoben

In einer Pressemitteilung vom 04.09.2013 gab die Bundesregierung eine Erhöhung der Regelleistung zum 01.01.2014 bekannt.

„Die Sozialhilfe und die Grundsicherung (Hartz IV) erhöhen sich zum 1. Januar 2014. Ein alleinstehender Erwachsener bekommt monatlich neun Euro mehr. Auch für Kinder und Jugendliche erhöhen sich die Regelsätze.
Zum 1. Januar 2014 erhöhen sich die Regelbedarfsstufen um 2,27 Prozent. Das gilt für die Sozialhilfe, die Grundsicherung für Arbeitsuchende und für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Das Bundeskabinett hat die entsprechende Verordnung auf den Weg gebracht. Der Bundesrat muss noch zustimmen.“

Während Angela Merkel sich selbst feiert und mit Arbeitslosenzahlen „unter drei Millionen“ protzt, sind in Wirklichkeit inzwischen rund acht Millionen Menschen ganz oder aufstockend auf Sozialleistungen angewiesen. Die systematische Verschiebung der Erwerbslosen in die Grundsicherung, Erwerbsunfähigkeitsrente und etliche Nischenplätze macht’s möglich. Altersarmut und Kinderarmut steigen seit Hartz IV kontinuierlich an. Eine große Dunkelziffer fällt dabei auf Personen, die zwar Anspruchsberechtigt sind, aber aus Scham und Furcht vor Demütigungen auf staatliche Almosen verzichten.

Kritik an zu geringer Hartz IV-Erhöhung

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, kritisierte, auch nach der Anpassung auf 391 EUR bleibe der Regelsatz ein kümmerlicher Armutssatz. "Nach unseren Berechnungen müsste bei einer seriösen und verfassungskonformen Anwendung des sogenannten Statistikmodells zur Ermittlung der Regelsätze der Satz um 14 % auf 437 EUR plus einmaliger Leistungen angehoben werden."“

Übersicht der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS)

Eine übersichtliche Aufteilung und Gegenüberstellung nach EVS-Abteilungen des Regel-Bedarfs – 2011 – 2012 – 2013 - 2014 hat Rüdiger Böker aufbereitet.

Die Statistik bemisst darin den Bedarf für Bildung in einer eigenen Kategorie „10 - Bildungswesen“. Je nach Lebensalter haben die „Experten der Bundesregierung“ Monatsbedarfe ermittelt, für Kinder und Jugendliche

zwischen 0 und 6 Jahren - 0,98 € bis 1,06 €
zwischen 7 und 14 Jahren - 1,16 € bis 1,26 €
zwischen 15 und 18 Jahren - 0,29 € bis 0,31 € - (ob hier 1€ unterschlagen wurde?)

für alleinstehende Erwachsene im Land der Dichter und Denker werden ab 2014 ganze 1,50 € für Bildung vorgesehen.

Nicht weniger interessant ist die Kategorie „01 Nahrungsmittel und
alkoholfreie Getränke“
. Der ermittelte Monatsbedarf für alleinstehende Erwachsene beträgt ab 2014 exakt 138,83 €, das entspricht 4,63 € pro Tag im 30-Tage-Monat, oder 4,48 € bei 31 Tagen. Im Februar 2014 dürfen sogar 4,96 € pro Tag verköstigt werden.
harald-thome.de

Der Regelsatz bleibt verfassungswidrig

In der Ausschussdrucksache 17(11)309, Ausschuss für Arbeit und Soziales vom 16.11.2010 ist der Sachvortrag von Rüdiger Böker (ab S. 142) nachzulesen.
Böker schickt vorweg, dass sowohl das Statistische Bundesamt als auch das Ministerium für Arbeit und Soziales seine zuvor gestellten Anfragen „nur unvollständig oder gar nicht“ beantwortet hat.

Aber bereits aus den ihm vorliegenden Unterlagen ist für Böker klar:
„Zusammenfassung:
BT-Drs. 17/3404 und die vom BMAS veröffentlichten ergänzenden Informationen erfüllen die vom BVerfG 1 BvL 1/09 als „Obliegenheit“ definierten Anforderungen an „Transparenz“ und „Nachvollziehbarkeit“ nicht. Diese Unterlagen sind für die Bemessung des menschenwürdigen Existenz-Minimums mit einem selektiven Additions-Verfahren nicht geeignet.“

Weitere Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig

Harald Thomé erinnert in seinem Newsletter vom 08.09.2013 daran, dass in Sachen Regelbedarfe mindestens drei Verfahren beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anhängig sind und das das BVerfG die Beteiligten und Dritte bis Ende Sept. 2013 zur Stellungnahme aufgefordert hat, dass wiederum bedeutet, dass das BVerfG dieses Jahr kurz nach der Wahl eine Entscheidung zum Thema Regelbedarfe treffen wird.

Schon die letzte Erhöhungen waren faktische Kürzungen

Zuletzt sei noch einmal daran erinnert, dass die Bundesregierung auch bei den letzten Regelsatzerhöhungen die Bürger belogen hat. So wurden die explodierenden Stromkosten nur unzureichend eingerechnet, „Alkoholische Getränke, Tabakwaren“ irgendwann ersatzlos gestrichen und die Kostenentwicklung geschönt.

Hartz IV bedeutet nicht Hängematte, sondern kontinuierlich fortschreitenden Kaufkraftverlust seit 2005.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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