Corona trifft die Ärmsten hart
Hartz IV-Regelsatz 2021 unzureichend
Beschluss SG Karlsruhe vom 24.03.2021, Az. S 12 AS 711/21 ER
"In einer aktuellen Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe vom 24. März 2021 im einstweiligen Rechtsschutzverfahren war eine Klägerin erfolgreich mit ihrem Begehren auf höhere Leistungen.
Das Sozialgericht Karlsruhe nimmt in der Entscheidung Stellung zu dem Mehrbedarf für FFP2-Masken sowie zu der angekündigten einmaligen Coronahilfe für SGB II-Leistungsbezieher."
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"Zusammengefasst kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass der Regelbedarf 2021 völlig unzureichend ist."
Sozialgericht hält Corona-Zuschuss für verfassungswidrig
© Westdeutsche Zeitung
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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