Bundesverfassungsgericht verhandelt über Sanktionen
Hartz IV macht den Bürger zum Untertan

Am 10.01.2019 veröffentlichte FOCUS-Online-Redakteurin Philine Lietzmann einen Artikel „Wegweisendes Urteil: Schafft das Bundesverfassungsgericht jetzt Hartz-IV Sanktionen ab?“ mit einer etwas unglücklichen Einleitung:
„Hartz-IV-Empfänger müssen einiges durchmachen um ihre Bezüge zu behalten: regelmäßig im Jobcenter vorsprechen, Bewerbungen schreiben, Jobs suchen. Tun sie das nicht, drohen empfindliche Strafen. Doch ist das rechtens? Das entscheidet jetzt das Bundesverfassungsgericht.“

Etliche Kommentatoren reagierten, als hätten sie den Artikel nicht weiter gelesen oder die Bedeutung nicht verstanden. Die überwiegende Mehrzahl folgte den allgemeinen Hasstiraden und allgemeinen Pauschalisierungen, den Vorurteilen der sozialen Hängematte und auch der von Wolfgang Clement aufgewärmte Nazi-These vom „Sozialschmarotzer“.

Aber in der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts geht es um viel mehr, es geht um die Prüfung des Verrats der Bundesregierungen Schröder und Merkel an den Grundwerten eines Grundgesetzes, dass nur vier Jahre nach den Greueln der Nazi-Diktatur die Menschenwürde neu definieren sollte und der unaussprechlichen Menschenverachtung und der Angstdiktatur ein Ende setzen wollte. (Az. 1 BvL 7/16) Lebensunwertes Leben, Schmarotzer, Zwangsarbeit, Reichsarbeitsdienst bis hin zu Zwangsenteignungen und Existenzvernichtung durch Vasallen der Herrenrasse prägten etwa 10 Jahre lang das deutsche Volk.

Nur vier Jahre nach dem Holocaust und dem Zweiten Weltkrieg soufflierten die Siegermächte den „neuen Deutschen“: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ – Haben wir daraus gelernt?

Heribert Prantl, Mitglied der Chefredaktion der "Süddeutschen Zeitung" und Leiter
des Ressorts Meinung kritisiert in einem Kommentar die Regierung scharf:
„Sozial schwach ist allerdings ein Staat, der nicht alles tut, um die Menschen aus der Armut herauszuholen. Und sozial schwach ist der Staat, der den
Hilfebedürftigen nicht die Hilfe gibt, die sie brauchen.“

Außerdem legt Prant seinen Finger in eine andere Wunde:
„Mit Hartz IV haben Elemente des Strafrechts ins Sozialrecht Einzug gehalten. Wie ist das in einem Sozialstaat möglich? Das liegt daran, dass von der sogenannten guten Gesellschaft auf die sogenannten Hartzer heruntergeschaut wird, als handle es sich im Wesentlichen um Missbraucher; der Missbrauch soll bestraft werden.“

„Die schwarze Pädagogik, in der Kindererziehung verpönt, hat Hartz IV also bei erwachsenen Menschen wieder eingeführt. Hartz IV macht den Bürger, wenn erarm ist, zum Untertan. Das darf nicht sein.“

Wird das Bundesverfassungsgericht dem Grundgesetz wieder Geltung verschaffen, oder werden die Verfassungsrichter als Erfüllungsgehilfen der Niedriglohn-Philosophie fungieren, die uns so tief in die Arbeitsarmut, Altersarmut und Kinderarmut gelenkt haben?

Es geht um mehr als nur Sanktionen.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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