Hartz IV Bezieher lässt gegen Jobcenter zwangsvollstrecken
Neue Wege im Umgang mit einem zahlungsunwilligen Jobcenter hat jetzt ein ALG II-Bezieher aus Leipzig beschritten. Nachdem das Jobcenter den 44jährigen Familienvater rechtswidrig sanktionierte hatte, suchte dieser anwaltlichen Beistand. Der Mann hatte lediglich Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Ein-Euro-Jobs geäußert. Daraufhin reagierte das Jobcenter mit einer Sanktion und kürzte die Leistungen mit sofortiger Wirkung. - Zu Unrecht befand das Leipziger Sozialgericht und ordnete die sofortig Rückerstattung der einbehaltenen Leistungen an.
Als das Jobcenter die Rückerstattung verschleppte, beauftragte der Mann einen Gerichtsvollzieher. Das Jobcenter ignorierte auch diesen zunächst und wies nur einen Minimalbetrag an.
Daraufhin zog der Gerichtsvollzieher andere Seiten auf, stattete der Behörde einen unangemeldeten Besuch ab und pfändete vor Ort die Barkasse.
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-bezieher-laesst-jobcenter-pfaenden-9001059.php
Diese Vorgehensweise ist unbedingt zur Nachahmung zu empfehlen.
Auch gegen das Jobcenter Märkischer Kreis ist zumindest ein Vorfall wegen einer 1-€-Job-Sanktion detailliert dokumentiert. Auch hier wurden lediglich ernste Zweifel geäußert und zur Beweisführung die Berichte des Bundesrechnungshofes angeführt. Das Verfahren ist noch immer gerichtsanhängig und führte zu einer Petitionseingabe beim Bundestag.
http://www.beispielklagen.de/klage029.html
Weitere Recherchen zum Missbrauch von Ein-Euro-Jobs, den Vertragsunterlagen für Arbeitsgelegenheiten (1-€-Jobs) und den Berichten des Bundesrechnungshofes förderten dabei Erstaunliches zutage:
http://www.beispielklagen.de/IFG006.html
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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