Existenzminimum - verfassungswidrige Kürzungen durch die Hintertür
Hartz IV: 10 Jahre lang verweigerte ein Jobcenter Schwerkranker die Mietzahlungen
Bereits am 09.02.2010 stellte der damals Vorsitzende Richter am Bundesverfassungsgericht, Präsident Prof. Dr. Dres.h.c. Hans-Jürgen Papier fest: Az. 1 BvL 1/09 .
"Die Regelleistungen sowohl des Arbeitslosengeldes II für Erwachsene als auch des Sozialgeldes für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres genügen dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht.
Die einschlägigen Regelungen des so genannten "Hartz IV-Gesetzes" sind daher verfassungswidrig."
Dabei bezog er sich selbstverständlich auf die vollständig ausgezahlte Regelleistung. Die in gleicher Entscheidung angemahnten Nachbesserungen hat die ReGIERung nie nachgeliefert. Stattdessen kamen Existenzvernichtende Kürzungen durch Sanktionen, Leistungsverweigerungen und Mietkürzungen durch hinterhältige Tricksereien auffälliger Jobcenter.
Bereits in einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 569/05) vom 12. Mai 2005 wegen Zweifeln an der Hilfebedürftigkeit der Beschwerdeführer positionierten sich die Richter klar. (Zur Entscheidung stand eine Verfassungsbeschwerde wegen der Versagung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Sozialhilfe in einem sozialgerichtlichen Eilverfahren.)
"Während des Hauptsacheverfahrens ist jedoch das Existenzminimum nicht gedeckt. Diese möglicherweise längere Zeit dauernde, erhebliche Beeinträchtigung kann nachträglich nicht mehr ausgeglichen werden. Der elementare Lebensbedarf eines Menschen kann grundsätzlich nur in dem Augenblick befriedigt werden, in dem er entsteht. Dieses "Gegenwärtigkeitsprinzip" ist als Teil des Bedarfsdeckungsgrundsatzes für die Sozialhilfe allgemein anerkannt
Dies gilt ganz besonders, wenn es um die Wahrung der Würde des Menschen geht. Eine Verletzung dieser grundgesetzlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte zu verhindern."
Jobcenter Sangerhausen erlangt traurige Berühmtheit
In einem aktuellen Artikel von Beate Thomashausen auf mz-web.de berichtet die Autorin über einen Fall vorsätzlicher Leistungsverweigerung. Verantwortlich für den jahrelangen Psychoterror sind der ehemalige Geschäftsführer des Jobcenters Mansfeld-Südharz, Christian Landmann und Annette Müller, die seit 2016 Geschäftsführerin des Jobcenters in Sangerhausen ist. Bereits am 18.06.15 berichtete die mz.web über eine Strafanzeige gegen den Geschäftsführer des Jobcenters Mansfeld-Südharz, Christian Landmann, von einem Kunden dessen Leistungen das Jobcenter gekürzt oder gestrichen habe.
Jobcenter gab nicht nach und verlor immer wieder
Hartz IV: 10 Jahre lang verweigerte ein Jobcenter Schwerkranker die Mietzahlungen
Hunderte von Verfahren um Mietkürzungen gegen das Jobcenter Märkischer Kreis anhängig
Bis zum heutigen Tag gibt es keine gerichtsfeste Mietobergrenze im Märkischen Kreis, aber inzwischen Hunderte von rechtswidrigen Kürzungen des Existenzminimums. Ob die Jobcenter-Mitarbeiter vorsätzlich und wissentlich die Kunden durch Falschinformationen täuschen oder nur unkritisch und dumm-gläubig die Vorgaben irrer vorgesetzter weitergeben, entscheidet der Einzelfall.
Wie hatten die Richter des Bundesverfassungsgericht geurteilt:
"Der elementare Lebensbedarf eines Menschen kann grundsätzlich nur in dem Augenblick befriedigt werden, in dem er entsteht."
Den verantwortlichen Geschäftsführern ist das gleichgültig.
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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