Gesetzespläne für Hartz-IV-Reform - Vereinfacht - und verschärft?
„Dumm wie Brot!“ – so die spontane Reaktion eines Leistungsberechtigten auf die Ausführungen von Anette Kramme (SPD) bei der Bundestagsdebatte zur „Rechtsvereinfachung im SGB II“, so lautet der irreführende Titel eines Gesetzes, das im Schatten von Fußball-Europameisterschaft und Brexit mit den Stimmen von Union und SPD im Bundestag verabschiedet werden sollte.
Die Akte eines Hartz IV-Empfängers ist durchschnittlich 650 Seiten stark. Handlungsbedarf gibt es also tatsächlich.
Aber der Redebeitrag von Anette Kramme ist völlig Realitätsfremd. Sie trägt vor:
„Das vorliegende Gesetz bringt Fortschritte. Unnötige Bescheide fallen weg, die Beratung wird verbessert, und durch Klärungen und Vereinfachungen im Verfahrensrecht schafft das Gesetz mehr Rechtssicherheit.“
Also: Mehr Beratungsgespräche - Pauschalisierung bei den Heizkosten - Leistungsbescheide für 12 Monate?
Die Praxis sieht anders aus
Richtig ist, die meisten Jobcenter-Bescheide sind bereits fehlerhaft, ehe sie das Haus verlassen. Falsche Bescheide sind grundsätzlich immer unnötig. Seit dem 01.01.2016 dürften sie zudem ohne Ausnahme rechtswidrig sein, weil die Regelsatzbemessung nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht, weil die Anpassung an die aktuelle Einkommens- und Verbrauchsstatistik nicht umgesetzt wurde. Der Sozialleistungsbetrug an den Leistungsempfängern durch die Regierung wird mit bis zu ca . 80,00 €/Monat beziffert.
Und was die Beratungsqualität in Jobcentern angeht, so beschränkt sich diese zumeist auf ein Level vergleichbar mit einem Eisverkäufer der drei Basissorten im Angebot vorhält: Vanille, Schoko und Erdbeere. Übertragen auf „Jobcenter-Beratungs-Kompetenz“ wäre das 1. Zeitarbeit oder Minijob, 2. Bewerbungstraining für Jobs, die es häufig nicht gibt und 3. Trainingsmaßnahmen der Kategorie „Krabbelgruppen für Erwachsene“.
Eine Steigerung der Anzahl von Beratungsgesprächen führt somit bestenfalls zu einer Häufung von nutz- und fruchtlosen Begegnungen, die mit großer Wahrscheinlichkeit bestenfalls die Frustration bei Arbeitsvermittlern und Erwerbslosen gleichermaßen vermehrt. Bei einer geschätzten Anzahl von 1,8 Millionen Aufstockern (Erwerbstätigen mit so geringem Einkommen, dass zusätzlich Sozialleistungen benötigt werden) drängt sich der Gedanke auf, dass die Vermittlung bereits daran scheitert, dass gar nicht ausreichend konkrete Arbeitsplätze vorhanden sind.
Und die Verlängerung der Bescheidungsdauer und die Pauschalisierung der Heizkosten lassen vermuten, dass neue Formen zur Sanktionierung und dauerhaften Unterschreitung des Existenzminimums hinter Gesetzen getarnt werden sollen.
Nun Anette Kramme hat nach Ihrem Abi Jura studiert und bereits nach ca zwei Jahren Berufserfahrung als Anwältin für Arbeitsrecht in die Politik gewechselt. Das erklärt zumindest die Realitätsferne und den fehlenden Bezug zum Arbeitsmarkt.
Wenn Nichtschwimmer zu Bademeistern werden . . .
https://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-194109.html
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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