Iserlohn informiert über Energiesparmaßnahmen
Gemeinsam durch den Winter
Steigende Energiekosten, drohender Gasmangel – Ängste der Iserlohner werden spürbar, denn viele wissen nicht, wie sie ihre Heiz- und Strom-Rechnungen in den kommenden Monaten bezahlen sollen. Die ersten Briefe mit zum Teil deutlich erhöhten Abschlagszahlungen sind in vielen Haushalten bereits angekommen.
Die Stadt Iserlohn und ihre städtischen Akteurinnen wie zum Beispiel die Stadtwerke, die IGW und die Sparkasse nehmen die Sorgen der Menschen in der Stadt ernst und wollen bestmöglich informieren und Hilfestellungen geben, um gemeinsam durch den Winter zu kommen. Geplant ist zum Beispiel eine gemeinsame Internetseite auf der umfassende Informationen zu Energiesparmaßnahmen und ihren Folgen zu finden sind. Dazu gehören neben Verordnungen der Bundesregierung auch Heiz- und Lüftungstipps sowie Ansprechpartner in Iserlohn für individuelle Bedürfnisse.
Auch Stadt wird sparen
"Ich bitte Jede und Jeden in der Stadt mitzuhelfen und einen persönlichen Beitrag zu leisten", setzt sich Bürgermeister Michael Joithe für das Erreichen der Energiesparziele ein. Die Landesregierung hat 20 Prozent Gaseinsparung angekündigt, um eine Mangellage abzuwenden – die Stadtverwaltung möchte sich daran anschließen. "Es ist möglich, dass wir das alle zusammen schaffen, wenn wir aus unseren Komfortzonen heraustreten und uns alle ein wenig einschränken. Es bringt schon etwas, die Heizungen zum Beispiel nicht bis zum Anschlag aufzudrehen, zu duschen, statt zu baden oder darauf zu achten, Licht nicht unnötig brennen zu lassen", führt Joithe nur ein paar Beispiele aus dem alltäglichen Leben an.
Neue Verordnung
Am 1. September tritt die erste Energie-Einsparungs-Verordnung der Bundesregierung in Kraft - gültig bis zum 28. Februar 2023. Die erste Energie-Einsparungs-Verordnung umfasst Maßnahmen, die kurzfristig umgesetzt werden können:
Für Privathaushalte bedeutet das zum Beispiel, dass Innen- oder Außenpools (einschließlich Aufstellbecken), die mit Gas oder Strom betrieben werden, nicht mehr beheizt werden dürfen und Mieter die Heizungstemperatur freiwillig noch ein wenig weiter drosseln dürfen, als im Mietvertrag vereinbart wurde. Wohnungsschäden, wie zum Beispiel Schimmelbildung, müssen sie aber weiterhin vermeiden.
Für Unternehmen gelten zum Beispiel Nutzungseinschränkungen beleuchteter Werbeanlagen. Der Betrieb wird von 22 Uhr bis 16 Uhr des Folgetages untersagt. Außerdem wird in beheizten Geschäftsräumen des Einzelhandels das dauerhafte Offenhalten von Ladentüren und Eingangssystemen verboten, sofern das Offenhalten nicht für die Funktion des Ein- oder Ausganges als Fluchtweg erforderlich ist.
Auf die Stadtverwaltung und öffentliche Gebäude kommt unter anderem die Abschaltung der Außen-Beleuchtung zu, mit Ausnahme von Sicherheits- und Notbeleuchtung. Auch Denkmäler sind davon betroffen. Außerdem müssen Durchlauferhitzer oder dezentrale Warmwasserspeicher, die zum Händewaschen vorgesehen sind, ausgeschaltet werden. Ebenso die Heizung von Gemeinschaftsflächen wie Flure. Ausgenommen sind Pflege- und medizinische Einrichtungen sowie Kindertagesstätten, Schulen und ähnliche Einrichtungen. Hinzu kommt die Absenkung der Temperatur in den Arbeitsräumen aller Verwaltungsgebäude auf maximal 19 Grad.
Weihnachtsbeleuchtung wird geprüft
Die Stadtverwaltung diskutiert aktuell noch weitere Energiesparmaßnahmen: so könnte die weihnachtliche Beleuchtung in der Fußgängerzone und auf dem Alten Rathausplatz zum Beispiel nur noch für einen bestimmten Zeitraum angeschaltet und die Temperatur von Schwimmbädern in der Stadt abgesenkt werden. Sobald es Ergebnisse gibt, werden sie der Politik vorgestellt und mit ihr abgestimmt.
"Wichtig ist, dass wir alle an einem Strang ziehen, um eine Notfallsituation zu vermeiden", hofft Bürgermeister Michael Joithe auf gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis. Auch die Bundesnetzagentur mahnt: "Jede Kilowattstunde zählt!"
Autor:Lokalkompass Iserlohn-Hemer aus Iserlohn |
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