Fake-News vom Jobcenter
Geld zum Wohnen
Fake
"Wenn Sie in einer Wohnung leben, die nach den Richtlinien des Märkischen Kreises angemessen ist, dann werden die Kosten für Ihre Wohnung sowie angemessene Heiz- und Nebenkosten bei Ihrem Leistungsanspruch berücksichtigt.
Wohnen Sie in einer Wohnung, deren Kosten über den angemessenen Richtwerten liegen, dann werden Sie unter Umständen aufgefordert, in eine angemessene Wohnung umzuziehen. Mehr dazu lesen Sie auch in unserem Bereich Fragen und Antworten.
Auch, wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus besitzen und bewohnen, können die Kosten der Unterkunft gegebenenfalls übernommen werden."
Werte ab 01. Januar 2024
Geld zum Wohnen
Fakt
Sozialrechtlich ist es für Leistungsberechtigte ohne jeden Belang, welche "Richtlinien des Märkischen Kreises" Kreis und Jobcenter veröffentlichen.
In den Vergangenen Jahren veröffentlichte der Märkische Kreis regelmäßig solche Konzepte, oder besser Konzept-Entwürfe. Nicht ein einziges hielt bisher der sozialgerichtlichen Prüfung stand.
Das Verfahren L 6 AS 120/17 war seit Januar 2017 in der Warteschleife des LSG NRW. Die mir namentlich bekannte Klägerin fordert seit November 2014 Ihre Rechte ein. Bis zum 22.06.2022 ohne Erfolg, weil ein Richter des SG Dortmund das Konzept ohne gründliche Prüfung einfach durch gewunken hatte (Urteil vom 01.12.2016, S 19 AS 3392/15) .
Die Entscheidungen des BSG aus Januar 2019 hatten auch dem Konzept im Märkischen Kreis den Boden entzogen und sind nunmehr als "nicht schlüssig" disqualifiziert. Es gibt keinen Grund mehr die anhängigen Klagen nicht alle zugunsten der Kläger zu entscheiden.
Klage077
Am 23.06.2022 entschied das LSG NRW endlich zugunsten der Klägerin und erklärte erste Konzepte für nicht schlüssig, also nicht anwendbar.
"Fake-News": Bedeutung ⓘ
in den Medien und im Internet, besonders in sozialen Netzwerken, in manipulativer Absicht verbreitete Falschmeldungen
Duden
Bereits in einer Fachaufsichtsbeschwerde zum Umgang mit Unterkunftskosten im SGB II & XII im Märkischen Kreis vom 25.03.2023 an das MAGS NRW wurde auf die irreführende Verwaltungspraxis des Sozialausschusses im Märkischen Kreis und des Jobcenter Märkischer Kreis aufmerksam gemacht.
Sowohl der Märkische Kreis als auch die rechtliche verantwortliche Geschäftsführerin des Jobcenter Märkischer Kreis ignorieren die Klarstellungen des Landessozialgerichts dahingehend, dass wissentlich und vorsätzlich ungeprüfte und unbestätigte Vorgaben als gesetzeskonform suggeriert werden.
Fachaufsichtsbeschwerde KDU
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen unternahm nichts um die Fake-News zu unterbinden. Der Märkische sieht sich offensichtlich ermutigt, die alten Fehler zu wiederholen.
Übernahme der Wohnkosten
Bereits mehrmals hatten Kleine Anfragen an die Bundesregierung zu den tatsächlichen und anerkannten Kosten der Unterkunft gravierende Abweichungen nachgewiesen.
Neben der ggf. nicht vollständigen Übernahme der Wohnkosten durch das Jobcenter aufgrund des Überschreitens der kommunalen Angemessenheitsgrenzen kommen dafür auch andere, in der operativen Erfassung liegende Gründe in Frage.
Über viele Jahre legte der Märkische Kreis eigene Mietobergrenzen fest, von denen keine einzige den Sozialgerichtlichen Bemessungskriterien erfüllte.
Möglicherweise ist ausnahmslos jede Mietsenkungsaufforderung zumindest teilweise rechtswidrig.
Die Vorgänge sind wohl geeignet, die Beratungskompetenz der Jobcenter-Mitarbeiter kritisch in Frage zu stellen.
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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