Richter völlig neben der Lebensrealität
"Geld hat man zu haben."

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Wer mit zwei Monatsmieten in Rückstand gerät, kann die Wohnung verlieren.

So erklärte es uns eine Richterin in einem Verfahren vor dem Amtsgericht Iserlohn, dem ich als Zuschauer beiwohnte.

"Geld hat man zu haben. Das ist zwar ein blöder Spruch, aber . . . "

Auf den Hinweis das die Zahlungsunfähigkeit daher rührte, dass das Jobcenter Leistung nicht pünktlich erbracht hätte, hatte das keinen Einfluss.

Die Klage endete mit der Aufforderung die Wohnung binnen 6 Monaten zu räumen. Auch dass kaum bezahlbare Wohnungen zu finden sind findet in der "Rechtsprechung" keine Berücksichtigung. 

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Vonovia

In Iserlohn wurden eine Vielzahl von Sozialwohnungen mit Ablauf der Preisbindung an Miethaie verrammst. GagfaH wurde von Vonovia übernommen. Und auch die LEG zockt an der Börse.
Aber niemand kann zwei Herren dienen. Teilweise wurden Balkone an die Häuser geschraubt und damit wurden die Wohnungen für Leistungsbezieher unbezahlbar.  

Das Jobcenter beteiligte sich an den Vertreibungen durch Mietsenkungsaufforderungen und trieb so die Ghettoisierung voran.

In einem  aktuellen Fall von wahrscheinlich rechtswidriger Leistungseinstellung des Jobcenters Märkischer Kreis teilt Vonovia einer Mieterin mit:

"mit unserem Schreiben vom 09.01.2023 haben wir Sie daran erinnert, dass Ihr Mietkonto einen Rückstand aufweist. Leider ist der ausstehende Betrag bislang noch nicht auf Ihrem Mietkonto eingegangen.

Der Rückstand setzt sich wie folgt zusammen: 481,31 €.

Zahlungsaufforderung Bitte überweisen Sie den Betrag in Höhe von 481,31 € bis zum 26.01.2023. Kontoverbindung lautet: DE97 ................

Auch wenn Ihre Miete von einer staatlichen oder kommunalen Einrichtung übernommen wird, sind Sie unser Vertragspartner. Das bedeutet dass Sie die Folgen zu tragen haben, falls der Rückstand nicht ausgeglichen und die Miete nicht in voller Höhe gezahlt wird. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen die Angelegenheit möglichst schnell zu klären."

Auch diese Leistungsverweigerung ist beim Sozialgericht Dortmund in einem Eilverfahren anhängig.

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Räumungsklagen durch Leistungsverweigerungen

Um den Gesamtschaden durch falsche Jobcenterentscheidungen zu ermitteln, wäre eine unabhängige Justiz von Nöten. Hier sehe ich ein Problem.

Das Jobcenter Märkischer Kreis hat in den Jahren 2005-2018 nach eigenen Aussagen  10.407 Mietsenkungsverfahren eingeleitet. Von 2014-2017 wurden Mietobergrenzen mit einem Konzept-Entwurf der Firma Analyse & Konzepte, Hamburg begründet und Leistungskürzungen angewandt.

Diese Kürzungen der Sozialleistungen hatten keine Rechtsgrundlage, weil die Entwürfe der sozialrechtlichen Prüfung vor dem Landessozialgericht 2020 nicht standhielten. Die Leistungsberechtigten waren durch das Vorstäuschen falscher Tatsachen um viele Tausend Euro geprellt worden.

Strafrechtliche Konsequenzen gegen die Verantwortlichen sind eher nicht zu erwarten.

Betroffene müssten sich melden. Polizei und Staatsanwaltschaft werden vermutlich nicht recherchieren. Aber unabhängige Journalisten vielleicht.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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