Betrug durch das Jobcenter . . . ?
Gefakete Bedarfsgemeinschaften

Das Jobcenter Märkischer Kreis hat bereits mehrere Male sozialgerichtliche Verfahren verloren in dem Versuch Leistungskürzungen mit unterstellten Bedarfsgemeinschaften zu begründen. Aber nicht jede Wohngemeinschaft ist zur wechselseitigen Haftung bereit.

Außerdem verweigert das Jobcenter MK immer wieder die Sachaufklärung über die Gewährungspflicht für ein „Probejahr“, wenn Leistungsbezieher mit Mitbewohnern zusammenziehen.

Folgt man der Definition aus Creifelds Rechtswörterbuch so ist mit der zielgerichteten Irreführung der Erwerbslosen mit der Absicht der Vermögensschädigung bereits der Straftatbestand des Betruges erfüllt. Also Betrug durch das Jobcenter . . . ?

RA Alexander Grotha berichtet aus Kassel:

Feiner Erfolg gegen das Jobcenter

"Das Jobcenter hatte der alleinerziehenden Mandantin die Leistungen erheblich gekürzt. So wurde der neue Freund gleich als „eheähnlich zusammenlebender Partner“ bewertet und somit als Mitglied der „Bedarfsgemeinschaft“ berücksichtigt, was zu deutlich niedrigeren Leistungen führte.
Darüber hinaus wurde gleichzeitig der Mehrbedarf bei Alleinerziehung gestrichen…immerhin auch knapp 50,- € pro Monat.

Leider kam die Mandantin erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist, also mit einem inzwischen bestandskräftigen Bescheid zu mir. Hier kann aber ein sog. Überprüfungsantrag helfen. Dieser wurde zwar abgelehnt, wogegen wir dann aber Widerspruch einlegen konnten.

Jetzt kam der Abhilfebescheid: alle beanstandeten Punkte wurden geändert… Nachzahlung für die Mandantin knapp 3.400,- € ! Das ist doch mal eine gute Nachricht."

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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