Erschreckende Unwissenheit
Fördermittel für das Jobcenter Märkischer Kreis aus dem Digital-Pakt für digitale Endgeräten
Frag Dein Jobcenter. Das Informationsfreiheitsgesetz machts möglich.
Die gravierenden Defizite der digitalen Welt treffen die "Hartz IV-Kinder" besonders hart. Niemand sollte das besser wissen, als die Führungsebene im Jobcenter. Aber wenn man nachfragt, wird es peinlich wie die einfache Anfrage vom 14.06.2021 zu beweisen scheint:
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bereits im Sommer des letzten Jahres hat der Bund den Digital-Pakt um 500 Millionen Euro aufgestockt, um die Länder dabei zu unterstützen ihre Schulen mit digitalen Endgeräten auszustatten.
1. Bitte beziffern Sie die Summe der Fördermittel die dem Jobcenter Märkischer Kreis aus dem Digital-Pakt für digitale Endgeräte zugewiesen wurden.
2. Wann wurde das Geld zur Verfügung gestellt?
3. Wie viel Geld wurde bisher abgerufen?
Die Antwort überraschte mich.
"Die Bundesmittel im "Sofortprogramm für die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten" wurden auf die Länder verteilt. Die Schulträger können in einem vereinfachten Verfahren die Mittel auf direktem Wege bei den Bezirksregierungen beantragen. Antragsberechtigt sind alle Schulträger öffentlicher Schulen, Ersatzschulen sowie von Pflege- und Gesundheitsschulen. Die Jobcenter sind nicht antragsberechtigt, Ihnen wurden keine Mittel zur Verfügung gestellt. Unter dem Link https://www.land.nrw können Sie sich umfassend über das Thema informieren."
Fördermittel für das Jobcenter Märkischer Kreis aus dem Digital-Pakt für digitale Endgeräten
Kostenübernahme für digitale Endgeräte im SGB II
"Auf Veranlassung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sind die Jobcenter angewiesen worden, einen Mehrbedarf im SGB II für digitale Endgeräte anzuerkennen, die für Distanzunterricht notwendig sind. Diese Kostenübernahme kommt mit Wirkung zum 1. Januar 2021 in Betracht."
Pressemeldung des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
genau genommen . . .
Stimmt. Die Fördermittel aus dem „Digitalpakt Schule“ sind eben nicht identisch mit "einen Mehrbedarf im SGB II für digitale Endgeräte" . . . Erbsenzähler wissen das.
Es darf jedoch davon ausgegangen werden, dass es den Hilfebedürftigen gleichgültig ist, nach welchen Förderprogrammen ihnen nicht geholfen wird.
Und Helfer, die nicht helfen; Unterstützer, die nicht unterstützen und Mitarbeiter, die nicht mit arbeiten umschreiben Engländer mit dem schönen Begriff "Goodfornothing" (Taugenichts).
Lösungsorientierte Arbeit verfolgt das Ziel konkreter und nachweisbarer Unterstützungsleistung.
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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