Informationspflichten bei Sozialbehörden
Falschberatung bei Wohnkosten im Jobcenter Märkischer Kreis?
Sind die vom Jobcenter Märkischer Kreis auf dem Internetauftritt Geld zum Wohnen ausgewiesenen Informationen überprüfbar verläßlich oder doch nur Fake?
Eine einfache IFG-Anfrage nach dem rechtlichen Hintergrund sollte Auskunft geben.
Falschberatung bei Wohnkosten im Jobcenter Märkischer Kreis
Die ausweichende Antwort führt nun erneut zur Einschaltung des Datenschutzbeauftragten.
Darf das Jobcenter Märkischer Kreis Auskünfte verweigern, um Kundentäuschung zu schützen.
Frage an den Datenschutzbeauftragten des Bundes:
"Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Anfragen allgemein ausformuliert sind und keine personenbezogenen Sozialdaten Dritter berühren.
Der Themenbereich der Mietobergrenzen ist nach dem vernichtenden Urteil des LSG NRW, L 6 AS 120/17 vom 26.06.2022 dermaßen hochbrisant, dass davon ausgegangen werden kann, dass wohl jeder Mitarbeiter der Widerspruchstelle sensibilisiert ist zwischen einem "Konzept-Entwurf" und einem gerichtlich als "schlüssig" zertifizierten Urteil zu unterscheiden.
Richtig ist aber auch, dass die nüchtern-sachliche Information über die vorgenannten Konzepte und einer möglichweise gerichtlichen Prüfung, Falschinformationen demaskieren könnten.
Allerdings dürfte das Ergebnis der Anfrage kein Ausschlusskriterium für die Beantwortungsverpflichtung sein."
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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