Rechtswidrige Handhabung bei den Unterkunftskosten
Fachaufsichtsbeschwerden gegen Wuppertaler Jobcenter und Sozialamt
"Liegen keine schlüssigen Konzepte vor, sind die tatsächlichen Unterkunftskosten unter Berücksichtigung der Höchstwerte des Wohngeldgesetzes und eines Sicherheitszuschlages von 10 % zu berücksichtigen. Die genannten Regelungen wurden durch mehrere Entscheidungen des Bundessozialgerichts bereits bestätigt."
"Den Wuppertaler Leistungsbeziehenden drohen erhebliche und auch nicht durch eine nachträgliche Anpassung der Mietobergrenze reparable Schäden. Wurde die Wohnung rechtswidrig abgelehnt und haben die Leistungsbeziehenden nicht das Geld die Kaution und Umzugskosten zu bezahlen, ist die Wohnung irreparabel weg. Die Unterfinanzierung der Leistungsbeziehenden durch rechtswidrige
Mietobergrenzenfestsetzung ist zwar korrigierbar, die damit verbundene Menschenrechtsverletzung und die Angst, wie das Leben mit immer weniger Geld weitergehen kann, aber nicht. An der Stelle ist auf die Inflationsrate von 8,7 % für Jan. + Feb. 2023 zu verweisen und darauf, dass die Kosten für Nahrung gleichzeitig um 21,8 % gestiegen sind, die für Energie um 19,1 %. Für arme Menschen sind das Horrorzahlen und Zahlen der massiven Unterfinanzierung. Jeder Tag der rechtswidrigen Kürzung durch die Wuppertaler Sozialverwaltung ist ein Tag zu viel.
Die Wuppertaler Sozialverwaltung wurde vielfach schon darauf hingewiesen, dass diese Situation nicht tolerabel ist, es wurde sogar im Detail angefragt, wie viele Menschen davon betroen sind und wie die Behörde das korrigieren will. Im Ergebnis weitgehendes Schweigen und Fortsetzung des rechtswidrigen Agierens. Daher hat Tacheles nun bei den drei zuständigen Ministerien Fachaufsichtsbeschwerde eingelegt und diese darum gebeten hier kurzfristig per Weisung zu handeln."
Fachaufsichtsbeschwerden gegen Wuppertaler Jobcenter und Sozialamt
In meinem Artikel vom 03.03.2023 Vorschriften bei Ermangelung eines qualifizierten Mietspiegels hatte ich zuletzt die jahrelangen Desinformationen im Märkischen Kreis zu behaupteten Mietobergrenzen thematisiert.
Die Verbreitung falscher Informationen zu den anzuwendenden Kosten der Unterkunft betrifft also nicht nur den Märkischen Kreis.
Die Abfassung von Fachaussichtsbeschwerden erscheinen der bessere Weg zu sein.
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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