BürgerReporter kritisiert: Jobcenter verweigert Darlehen für Stromkosten
Existenzbedrohung durch Stromsperre

Mit den Jahresabrechnungen der Energieversorger entsteht jedes Jahr eine Panikstimmung bei vielen Zahlungsunfähigen.

Mitten in der Corona-Krise zeigen sich die Stadtwerke Iserlohn im Iserlohner Kreisanzeiger gut aufgestellt.

Traurigerweise verschärft ausgerechnet das Mahnwesen der Stadtwerke die deutschlandweite Ausnahmesituation.
Ein Betroffener übersandte mir dieses Foto mit einer aktuellen Mahnung vom 16.03.2020, offensichtlich eine Reaktion auf eine Bitte um weiteren Aufschub für eine Mahnsprerre vom 
13.03.2020.

Dabei bemühen wir uns aktiv um Abhilfe durch ein Darlehen beim Jobcenter Märkischer Kreis. Im ersten Anlauf um ein Darlehen lehnte das Jobcenter die Vorleistung ab, weil der "Richtwert" der Geschäftsführung des Jobcenter Märkischer Kreis von 400,00 € Schulden noch nicht ganz erreicht ist.
Nun, mit dem nächsten Abschlag ist die Summe erreicht . . . 

Der Betroffene ist bereits durch monatliche Stromabschläge in Höhe von 80,00 € weit überlastet. (Im Regelsatz 2020 hat der Gesetzgeber gerademal 36,39 €/Mon, also 436,68 €/Jahr für Strom für alleinstehende Erwachsene vorgesehen).  
(Dazu mein Beitrag vom 14.03.2020: „Ich knips Dir das Licht aus“.)
Dazu kommen laufende Arztrechnungen (80,00 €), Tilgungsforderungen des Jobcenter, kostenpflichtige Medikamente u.s.w..

Ich mache es mal öffentlich und sage klar: Die Stadtwerke halten keinen Stromtarif vor, der aus dem Stromanteil des Regelsatzes gedeckt werden könnte.
Diese Bedarfsunterdeckung hat das Bundesverfassungsgericht bereits in seinen Regelsatzentscheidungen 2010 (1 BvL 1/09) und 2014 (1 BvL 10/12) offen gerügt. Der Bundesregierung war dies stets gleichgültig.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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