Informationsfreiheit - Transparents ungenügend?
Ermessenslenkende Weisungen beim Jobcenter Märkischer Kreis
Mehr als 400 Jobcenter in Deutschland wurden (verfassungswidrig) mit Sonderrechten ausgestattet Erwerbslose zu überwachen, das Bankgeheimnis wurde ausgehebelt, die Unverletzlichkeit der Wohnung wird umgangen und Leistungsberechtigte bis in die Kühlschränke und Schlafzimmer durchleuchtet.
Gleichzeitig sind Jobcenter selbst äußerst intransparent. Mit der Kampagne „FragDasJobcenter“ wurde eine Wende eingeleitet.
„Durch die Kampagne haben die meisten Jobcenter des Landes ihre internen Weisungen und Zielvereinbarungen veröffentlicht. Die Weisungen bestimmen zum Beispiel, wie MitarbeiterInnen mit DolmetscherInnen umgehen sollen, wie Sanktionen umgesetzt werden und ob bestimmte Arztbehandlungen vom Jobcenter übernommen werden. Die Zielvereinbarungen der Jobcenter mit ihren Aufsichtsbehörden regeln oft unter anderem, wie viele Menschen in einem Jobcenter Leistungen beziehen sollen und wie viele in Maßnahmen gehen sollen.“
FragDasJobcenter - Jobcenter in Deutschland transparenter machen!
Die Kampagne des Portals fragdenstaat.de startete bereits im Oktober 2016 unter dem Titel „FragDasJobcenter“ mit dem Ziel verbesserter Transparents: „Welche Ziele setzen sich die Jobcenter selbst? Und welche internen Weisungen bestimmen ihre Arbeit?“
Die Kampagne war durchaus ein hilfreicher Anfang.
„Ein Jahr später zeigt sich: 548 (von 818) Anfragen waren erfolgreich. Die Jobcenter sandten entweder die begehrten Dokumente zu oder veröffentlichten sie direkt auf ihrer eigenen Website. So geschehen vorbildlicherweise zum Beispiel im Hamburger Jobcenter oder beim Jobcenter Berlin-Pankow, die die Dokumente dort veröffentlichen, wo die meisten Menschen nach ihnen suchen werden. Aufgrund der aktiven Veröffentlichung werden sie voraussichtlich auch keine weiteren Anfragen mehr erwarten müssen.“
Infoline Sozialhilfe - Infoline Aktuelles Hamburger Jobcenter Neue Veröffentlichungen und Hinweise in der Infoline 2020
Geschäftsanweisungen Jobcenter Berlin-Pankow
Massenhafte Verstöße gegen das IFG
Aber ca. 100 Jobcenter verweigerten auch weiterhin hartnäckig die Rechte der Kunden zu bedienen und damit die Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes.
Initiator Arne Semsrott informiert:
„Aber selbst die Jobcenter, die inzwischen geantwortet haben, verstießen größtenteils gegen das IFG. Kaum eines antwortete innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Antwortfrist von einem Monat, viele erst nach vier oder fünf Monaten oder nach Androhung von Untätigkeitsklagen. Optionskommunen in Niedersachsen, Sachsen, Hessen und Bayern gaben meist gar keine Dokumente heraus. Da die Optionskommunen nicht dem Bundesrecht, sondern Landesrecht unterliegen, gelten dort die Landes-Informationsfreiheitsgesetze. Da solche in den genannten Bundesländern aber nicht existieren, geben die Jobcenter auch keine Auskunft.
Das Berliner Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg mussten wir sogar verklagen. Als es trotz klarer Rechtslage darauf bestand, einen Identitätsnachweis zur Antragsstellung zu fordern, zogen wir vors Berliner Verwaltungsgericht – und gewannen prompt. Als es die Weisungen anschließend trotzdem nicht gesammelt herausgegeben wollte, sendeten Nutzer*innen ein paar Dutzend Anfragen, um das Jobcenter schließlich von der Herausgabe zu überzeugen.“
6. November 2017 – KampagneJobcenter
Fazit nach einem Jahr FragDasJobcenter: Das war erst der Anfang
Das Jobcenter Märkischer Kreis mauert weiterhin
Bisher beschäftigten sich 133 Anfragen mit dem hiesigen Jobcenter.
Einer ersten IFG-Anfrage 2011 nach internen Schulungsunterlagen entzog sich das Jobcenter MK indem behauptet wurde, die Schulungsunterlagen seien gelöscht worden.
Solches Verhalten macht misstrauisch.
„Wenn sich eine Behörde der Arbeitslosenverwaltung dermaßen dagegen verwehrt, die Betroffenen über die rechtliche Situation umfassend zu informieren und offen über den Wissenssstand ihrer Mitarbeiter Auskunft zu geben, muss sie sich die Frage gefallen lassen, was sie zu verheimlichen versucht.
Fürchtet das Jobcenter Märkischer Kreis tatsächlich, dass mündige Kunden anhand des veröffentlichten Schulungsmaterials gemeinsam mit den Leistungssachbearbeitern an der besseren Umsetzung mitwirken.
Dies könnte zu einem besseren Miteinander und damit zu einer Entschärfung in einem sozialen Brennpunkt führen.“
Seitdem konnte eine Vielzahl von Falschberatungen nachgewiesen werden, durch die Tausende von Leistungsbeziehern um sozial rechtliche Ansprüche geprellt wurden.
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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