Erinnerungen an ein Fehlurteil des Amtsgericht Iserlohn

Ein Artikel von Stefan Drees, IKZ vom 11.03.2012 war überschrieben mit dem Titel:
"Verfahren eingestellt - Wockelmann bleibt ohne Verurteilung". Damals hatte die Staatsanwaltschaft Hagen auf Betreiben des Jobcenter Märkischer Kreis ein Verfahren gegen mich eingeleitet.

"Die Staatsanwaltschaft beschuldigt Sie,
in der Zeit vom 12.06.2010 bis zum 11.08.2010
durch 2 selbständige Handlungen
einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen
zuständigen Amtsträger wider besseren Wissens einer rechtswidrigen Tat in der Absicht
verdächtigt zu haben, ein behördliches Verfahren gegen ihn herbeizuführen,
in einem Falle tateinheitlich damit wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen
eine unwahre Tatsache behauptet zu haben, welche denselben verächtlich zu machen
oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist."

Strafbefehl

Die veröffentlichte Beispielklage veranschaulicht das Zusammenwirken mehrerer (neun oder mehr) Mitarbeiter des Jobcenter Märkischer Kreis über mehrere Jahre in dem Bemühen interne Beratungs- und Informationsfehler, sowie konkret bezifferbare Vermögensschädigungen zu vertuschen. So wurden einer Schülerin mit dem Zeitpunkt der Volljährigkeit im Jahr 2005 zunächst über ca. vier Monate sowohl Regelleistungen als auch anteilige Kosten der Unterkunft rechtswidrig, vollständig vorenthalten und gleichzeitig die Mutter zur Rückzahlung eines Mietanteils für die Tochter in Höhe von 198,98 € gedrängt.
klage009   (Sozialgericht Dortmund, Urteil v. 31.03.2014 - S 40 (28, 23) AS 70/09)

Erst ein Bewilligungsbescheid vom 04.02.2015 korrigiert nach 9 1/2 Jahren einen fehlerhaften Bescheid aus dem Jahr 2005.
 

Nach 9 1/2 Jahren oder 3358 Tagen,  nach einer Strafanzeige wegen Sozialleistungsbetrug gegen den damaligen Leiter der
Widerspruchstelle, 
einer Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung gegen einen Leistungssachbearbeiter 
und zwei "Gegen­Strafanzeigen" mit drei Verhandlungstagen gegen den Seitenbetreiber, 
konnte am 09.02.2015 endlich ein weiterer Zahlungseingang in Höhe von 1551,82 € registriert werden. 
Damit sind die Anschuldigungen der Geschäftsführung des Jobcenters Märkischer Kreis 
durch überprüfbare Fakten widerlegt! 
Die Verurteilung erweist sich als Fehlurteil aufgrund falscher Behauptungen seitens des 
Jobcenters und unzureichender eigener Recherchen der Staatsanwaltschaft Hagen.
Wockelmann bleibt ohne Verurteilung

Hausverbot wegen eines Fotos - oder "beleidigte Leberwurst"?

Derzeit liegt mir noch keine Rückmeldung der Datenschutzbeauftragten vor. Die Geschäftsführer des Jobcenter Märkischer Kreis werden erklären müssen, warum noch immer Sozialdatenverstöße um die "Mietbescheinigungen" praktiziert werden, obwohl bereits seit mehreren Jahren bekannt ist, dass Auflagen für die Leistungsberechtigten eine Kompetenzüberschreitung darstellen.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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