Jobcenter-Versteher
Erfolgreiche Klage - nach Bescheid-Änderung abgewiesen
Umtausch ausgeschlossen. Wenn Jobcenter-Mitarbeiter falsche Bescheide erlassen, bleibt es meistens dabei. Auch die Reklamationsabteilung/Widerspruchstelle bewegt sich in der Regel nicht. Es sei denn, die Geschädigten reichen zeitnah Klage beim zuständigen Sozialgericht ein.
Ein Antrag auf Einstweiligen Rechtsschutz wirkt bisweilen wie ein Tritt in den Allerwertesten. Nicht telefonieren, nicht das Gespräch suchen, nicht lange Erklärungen schreiben. Klagen!
Das Beispiel 141 zeigt eindrücklich, wie es geht.
Alle Bemühungen den Auflagen der Jobcentermitarbeiter zu genügen und den von der Bundesagentur verfügten vereinfachten Zugang zu Leistungen einzufordern schlugen fehl. Am 16.01.2022 wurde ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Sozialgericht Dortmund gestellt Az. S 85 AS 1021/22 ER
Und siehe da, nur drei Tage später meldete die Widerspruchstelle dem Sozialgericht Dortmund zurück:
"die vorläufige Zahlungseinstellung wurde zurückgenommen, weil eine Prüfung ergab, dass die bisher eingereichten Unterlagen als ausreichend anzusehen sind. Die Zahlung von Leistungen wird somit fortgeführt. Dies betrifft alle Leistungen, die mit Bescheid vom 30.09.2021 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 21.11.2021 bewilligt wurden."
Die Leistungseinstellung unter dem Vorwand "fehlender Mitwirkung" ersetzt in der Alltagspraxis die verheerenden Auswirkungen der Sanktionspraxis.
Die Klägerin hat sich vollumfänglich durchgesetzt:
In dem gerichtlichem Schreiben vom 31.01.2022 heißt es:
"in dem o.g . Rechtsstreit weist das Gericht auf Folgendes hin:
maßgeblich für den Erfolg eines Antrages auf einstweiligen Rechtsschutz ist unter anderem die Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes, mithin das Vorliegen einer Eilbedürftigkeit. Der Antragsgegner hat die vorläufige Zahlungseinstellung jedoch zwischenzeitlich aufgehoben, wie auch die Antragstellerin mit Schriftsatz vom 28.01.2022 bestätigt hat.
Das Gericht sieht daher kein Rechtsschutzbedürfnis mehr für dieses Verfahren. Es wird daher darum gebeten, das Verfahren für erledigt zu erklären."
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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