Erfolgreich gegen Schwarzarbeit

Nachstehende Pressemitteilung hat der STADTSPIEGEL von der Presseabteilung der Stadt Iserlohn erhalten.

Der Bereich Wirtschaftsdelikte der Stadt Iserlohn konnte erneut mehrere Ermittlungsverfahren nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz erfolgreich abschließen. So wurde gegen einen Dachdeckerbetrieb ein Bußgeld in Höhe von 15.000 Euro rechtskräftig verhängt. Dem Inhaber, der im übrigen seinen Betrieb nicht entsprechend angemeldet hatte und dem jegliche fachliche Qualifikation zur Ausübung dieses gefahrgeneigten Handwerks fehlte, konnte ein Auftragsvolumen von rund 220.000 Euro über einen Zeitraum von zehn Monaten nachgewiesen werden.

In einem weiteren Schwarzarbeitsfall konnte ein Bußgeld in Höhe von 12.000 Euro gegen den Inhaber eines Maler- und Lackiererbetriebs festgesetzt werden. Ihm konnte nachgewiesen werden, dass er den Betrieb über einen Zeitraum von rund vier Jahren nicht entsprechend angemeldet hatte und auch nicht bei der Handwerkskammer eingetragen war.

Mit Hilfe der städtischen Ermittler und durch die Zusammenarbeit mit den zuständigen Handwerksorganisationen sowie den Gewerbemeldebehörden können die beiden Betriebe inzwischen die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen nachweisen und damit legal am Markt auftreten.

Auch im Bereich des Sozialleistungsmissbrauchs konnte eine Ermittlungsakte weitgehend geschlossen werden. Gegen einen angeblich arbeitslosen Maurermeister wurde aufgrund von erheblichen Zweifeln an seiner tatsächlichen Bedürftigkeit ermittelt. Der Handwerker bezog bereits seit 2005 sogenannte Hartz IV-Leistungen. Ein Einkommen hatte er dabei nicht angegeben. Zwischenzeitlich hatte er sich wegen einer Arbeitsaufnahme bei einem Bauunternehmen für zwei Monate aus dem Leistungsbezug abgemeldet. Anschließend gab er an, dass man ihn wegen Auftragsmangels nicht entlohnt habe. Er konnte jedoch nicht plausibel nachweisen, aus welchen Mitteln er seinen Lebensunterhalt und den seiner Ehefrau bestritten hat. Die Ermittlungen ergaben, dass er weiterhin bei dem Bauunternehmen angemeldet war. Mit einem vom Amtsgericht ausgestellten Durchsuchungsbeschluss wurden unter anderem Terminkalender sichergestellt. Deren Auswertung ergab, dass der Handwerker im gesamten Zeitraum, in dem er Sozialleistungen bezogen hatte, für den Baubetrieb als Betriebsleiter tätig war. Der ermittelte Schaden für die Allgemeinheit beträgt 30.000 Euro. Den Maurermeister erwartet nun neben einem Strafverfahren wegen Betruges die Rückzahlung des unrechtmäßig bezogenen Geldes. Gegen seinen Chef wird wegen Beihilfe zum Betrug sowie Steuer- und Sozialabgabenhinterziehung ermittelt.

In diesem Jahr hat die Stadt Iserlohn bereits rund 200.000 Euro an Bußgeldern gegen Schwarzarbeiter bzw. deren Auftraggeber verhängt. Weiterhin konnte ein durch Leistungsmissbrauch verursachter Schaden von rund 125.000 Euro ermittelt werden.

Autor:

Rainer Tüttelmann aus Iserlohn

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