Endverbraucher begeistert - das Bundesverfassungsgericht erklärt die Brennelementesteuer für verfassungswidrig

Die Brennelementesteuer musste zwischen 2011 und 2016 gezahlt werden, wenn in Reaktoren ein neues Brennelement mit Uran oder Plutonium eingesetzt wurde.

Die Energiekonzerne gaben die Kosten aber zu 100% an die Endverbraucher weiter. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgericht vom heutigen Tage beanspruchen die Energiekonzerne das Geld für sich ohne die Rückerstattung der nunmehr unzulässigen Kostenweitergabe zu erwägen.

Die Herren von der Schloßallee und die Börsianer jubeln.

Bleibt zu hoffen, dass die Verbraucherschützer zeitnah die Rückerstattung rechtswidrig eingeforderter Preisforderungen auf den Klageweg bringen.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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