§ 46 SGB I Verzicht auf Sozialleistungen
Einzelfall 017 - S 3 AS 1688/21, Sozialgericht Köln
Im Erörterungstermin im Ausgangsverfahren vor dem Sozialgericht Dortmund, Az.: S 40 (28) AS 2762/10, 22.08.2013 bei Richter Dr. Becker fragte der Rechtsanwalt seine Mandantin:
"Wußten Sie, dass Ihre Mutter auf Leistungen verzichtet hat?"
Die Klägerin hatte darüber keine Kenntnis oder Erinnerung. Desto klarer aber war Ihre Antwort auf die weitere Frage:
"Hätten Sie freiwillig verzichtet?"
"Nein!"
"Ein interessanter Fall", merkte der Richter an.
- Wie ist dies zu bewerten? Rücknahme? Verzicht auf Sozialleistungen?
Wichtig: Ein Verzicht beseitigt nicht den Anspruch!
§ 46 SGB I Verzicht
(1) Auf Ansprüche auf Sozialleistungen kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Leistungsträger verzichtet werden; der Verzicht kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
(2) Der Verzicht ist unwirksam, soweit durch ihn andere Personen oder Leistungsträger belastet oder Rechtsvorschriften umgangen werden.
Jobcenter Märkischer Kreis: Vier Jahre auf Schulbeihilfe gewartet
Nichts dazu gelernt?
Wie kommen die Rechtsexperten der Qualitätssicherung/Widerspruchstelle des Jobcenter Märkischer Kreis dazu, dass die erfolgreiche Klägerin auf Ihren Rechtsanspruch auf Zinsen verzichten würde?
§ 44 SGB I Zinsen - ignoriert das Jobcenter.
§ 45 SGB I Verjährung - gefällt dem Jobcenter
§ 46 SGB I Verzicht - gefällt dem Jobcenter
§ 13 SGB I Aufklärung - ignoriert das Jobcenter
§ 14 SGB I Beratung - ignoriert das Jobcenter
§ 15 SGB I Auskunft - ignoriert das Jobcenter
§ 16 SGB I Antragstellung - ignoriert das Jobcenter
§ 17 SGB I Ausführung der Sozialleistungen - ignoriert das Jobcenter
Es kann den neu angestellten Sachbearbeitern nicht zum Vorwurf gemacht werden, wenn die nicht selten nur unzureichend geschult sind.
Nicht zu entschuldigen sind nach meinem Verständnis aber die "Fachkräfte" der Qualitätsicherung die wissentlich und damit vorsätzlich falsche Entscheidungen treffen und so Leistungsberechtigte um ihre mickerigen Sozialleistungen . . . . . bringen.
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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