Jobcenter Märkischer Kreis
Eingeschränkte Erreichbarkeit per Fax

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In der letzten Zeit stelle ich fest, dass die Erreichbarkeit des Jobcenter Märkischer Kreis unter der Faxnummer 02371 905-799 nicht mehr funktioniert. "KEINE VERBINDUNG" meldet das Faxgerät seit Tagen.

Wird hier ein neuer Schritt der Abschottung vorangetrieben?

Vor Jahren verweigerten Jobcenter die Veröffentlichung der Mitarbeiter-Telefonnummern.
Dann folgten Einschränkungen der Mitteilungsmöglichkeiten per Mail.
und jetzt Fax?

Dabei ist wichtig zu wissen, dass die Faxübertragung mit Bildvorschau als gerichtsanerkannter Zustellungsnachweis wirkt.

Sendungen per Mail werden bei Gericht nicht als vollgültig anerkannt.

Briefpost ist nur als Einschreiben gerichtsfest zugestellt.

§ 17 Ausführung der Sozialleistungen

(1) Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, daß

1.
jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält,
2.
die zur Ausführung von Sozialleistungen erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen,
3.
der Zugang zu den Sozialleistungen möglichst einfach gestaltet wird, insbesondere durch Verwendung allgemein verständlicher Antragsvordrucke und
4.
ihre Verwaltungs- und Dienstgebäude frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren sind und Sozialleistungen in barrierefreien Räumen und Anlagen ausgeführt werden.

Wenn das Jobcenter diesen Zugang unnötig erschwert, können Fax auch an andere öffentliche Einrichtungen gefaxt werden, wie z.B. Stadt Iserlohn. oder auch Polizei u.a. Die Eingangsdaten, als beim Jobcenter eingegangen. Dann sind die Faxempfänger für die Weiterleitung an das Jobcenter verantwortlich. 

Ob die Einreichung über Jobcenter.digital bei Gerichten anerkannt wird, darf bezweifelt werden, weil wohl keine aussagekräftige Dokumentation erstellt wird? Hier ist weiterer Klärungsbedarf.

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Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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