Ein Hausverbot im Jobcenter Märkischer Kreis treibt seltsame Blüten . . .

Undercover im Jobcenter. Ein einziges Beweisfoto für die Datenschutzbeauftragte des Bundes. Leise und unbemerkt von Security, Besuchern und Mitarbeitern. Völlig unspektakulär. Und dann rennt eine übereifrige Mitarbeiterin durch die Vorhalle, meckert und petzt wie ein Kindergartenkind mit Aufmerksamkeitsdefiziten. Albern, aber in der Konsequenz sehr aufschlussreich. Denn „unaufrichtig“ prallt auf aufRECHT.

Der stellvertretende Geschäftsführer Reinhold Quenkert stellte keine Fragen und verweigerte zudem das Recht auf eine ordnungsgemäße Anhörung. Er wirkte auf mich wie ein kleiner Diktator der ein Hausverbot nach „Iserlohner Dorfrecht“ vollstreckte. Außerdem verzichtete er offensichtlich darauf in der gefestigten Rechtsprechung zu Hausverboten in öffentlichen Gebäuden nachzuschlagen.

Bereits im Oktober 2014 meinte Quenkert in einer ordnungsgemäß angemeldeten Demonstration unter dem Motto „AufRECHT bestehen – keine Sonderrechte im Jobcenter!“ Gefährdungspotential für seine Mitarbeiter in Tesafilm und Wäscheleine erkennen zu können. Damals beteiligte sich der Verein aufRECHT e.V. an einer bundesweiten Kampagne gegen Missstände in Jobcentern.

Auch der erste Geschäftsführer Volker Riecke wollte seinen Stellvertreter nicht zur Ordnung rufen. Bisher liegt noch keine Rückmeldung der Datenschutzbeauftragten vor. Die erste Antwort aus dem Jobcenter Märkischer Kreis zu Verstößen gegen das Sozialgeheimnis durch die Verwendung von Mietbescheinigungen war unzureichend.

Diesmal schlägt der eigenmächtiger Vorstoß gegen die Rechte Betroffener aber noch größere Wellen, weil mit der Vereitelung der Beistandschaften massiv verfassungsmäßig zugesicherte Persönlichkeitsrechte verletzt werden. 

Außerdem wurde die Staatsanwaltschaft angerufen und der Straftatbestand der § 240 StGB zu hinterfragen.
huffingtonpost.de

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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