Eilverfahren zu Corona-Erlassen in erster Instanz erfolgreich
Am 14.04.2020 berichtete die taz in einem Beitrag „Corona-Erlasse in Niedersachsen - Intransparente Justiz“
„Das niedersächsische Justizministerium verweigert die Veröffentlichung von Erlassen. Das ist legal – weil es immer noch kein Transparenzgesetz gibt.
BREMEN taz | Auch die Arbeit der niedersächsischen Justiz ist vom Coronavirus betroffen. Acht Erlasse hat das zuständige Ministerium daher bereits verfasst, jedoch keinen davon öffentlich gemacht. Ein Unding, findet der Bremer Anwalt Jan Sürig. Weil er eine Akte zur Einsicht haben wollte, rief er Anfang April beim Amtsgericht Osnabrück an. „Die Richterin erzählte mir, es gebe einen Erlass des Justizministeriums, nach dem nur Eilsachen bearbeitet werden“, schrieb er danach an das Ministerium und bat um Zusendung der Erlasse. Ohne Erfolg.“
Unterdrückte Informationsfreiheit in Niedersachsen
Am 22.04.2020 nahm sich Arne Semsrott von der c/o Open Knowledge Foundation (https://fragdenstaat.de) des Themas an und verklagte das Justizministerium Niedersachsen in einem Eilverfahren zu Corona-Erlassen:
Wir verklagen Justizministerium Niedersachsen
Am 12.05.2020 entschied das Verwaltungsgericht Hannover in erster Instanz per Beschluss 4 B 2369/20 über die Klage „Corona-Erlasse“ zugunsten des Klägers.
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Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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