Jobcenter: Kriminell oder doch nur unqualifiziert?
Egal, was sie sagen, glaubt ihnen nicht

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Das Vortäuschen falscher Tatsachen findet sich beim Jobcenter Märkischer Kreis für kritische Beobachter auf Schritt und Tritt. Seit Jahren berichte ich darüber und bin stets bemüht meine Berichterstattung durch überprüfbare Fakt zu untermauern.

Geld zum Wohnen
"Wenn Sie in einer Wohnung leben, die nach den Richtlinien des Märkischen Kreises angemessen ist, dann werden die Kosten für Ihre Wohnung sowie angemessene Heiz- und Nebenkosten bei Ihrem Leistungsanspruch berücksichtigt.

Wohnen Sie in einer Wohnung, deren Kosten über den angemessenen Richtwerten liegen, dann werden Sie unter Umständen aufgefordert, in eine angemessene Wohnung umzuziehen. Mehr dazu lesen Sie auch in unserem Bereich Fragen und Antworten.

Auch, wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus besitzen und bewohnen, können die Kosten der Unterkunft gegebenenfalls übernommen werden."

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Sachgebietsleiter erzählt Unsinn.

Heute morgen erreichte mich ein Antwortschreiben eines Sachgebietsleiters B. indem dieser sich an einer abweisenden Antwort auf eine Rüge eine Mietsenkungsaufforderung  versuchte. Ich zitiere:

"Mit Bescheid vom 14.03.2019 wurde die, durch das Schreiben vom 25.09.2018 ausgesprochene Senkung der Unterkunftskosten auf das nach dem Schlüssigen Konzept angemessene Maß umgesetzt. Die Umsetzung erfolgte zum damaligen Zeitpunkt rechtlich korrekt. Mit Urteil des Landessozialgerichtes NRW vom 23.06.2022 wurde festgestellt, dass der Märkische Kreis bis zum 31.12.2021 nicht über einen grundsicherungsrelevanten Mietspiegel auf Basis eines schlüssigen Konzeptes verfügte. Ab dem 01 .01 .2022 wurde bei der Erhebung der Daten die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes jedoch berücksichtigt, so dass hier ein grundsicherungsrelevanter Mietspiegel in Form des schlüssigen Konzeptes vorliegt.  Eine rückwirkende Überprüfung Ihrer Unterkunftskosten für die Zeit ab dem 01.04.2019 ist überdies nur noch im Wege des § 44 SGB X möglich."

"Bezüglich einer möglichen Anmietung der XXX-Wohnung .......... möchte ich Ihnen noch einmal verdeutlichen , dass auch nach erneuter Prüfung des Sachverhaltes bedauerlicherweise keine andere Entscheidung herbeigeführt werden kann (vergl. Schreiben vom 27.07.2023). Die Entscheidung entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Die Kosten der  XXX-Wohnung .......... 
übersteigen mit einer Bruttokaltmiete von 522,45 € die Angemessenheitsgrenze nach dem schlüssigen Konzept des Märkischen Kreises. Diese liegt für einen 2-Personen-Haushalt bei einer Bruttokaltmiete von 441,35 €. Bitte berücksichtigen sie, dass ein Umzug in eine neue Wohnung möglich ist. Bei Anmietung der XXX-Wohnung .......... werden vom Jobcenter lediglich die Kosten für dIe Grundmiete und Nebenkosten in angemessener Höhe übernommen. Es würde keine Berücksichtigung einer Kaution oder Aufwendungen für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen, keine Umzugskosten und keine Neben- und Heizkostennachforderungen vom Jobcenter erbracht werden .
Abschließend kann ich feststellen, dass die zuständigen Sachbearbeiter Ihre vorgebrachten Anliegen stets zeitnah, sowie fachlich und rechtlich korrekt bearbeitet haben. Ich kann Ihrer Beschwerde an dieser Stelle aus den genannten Gründen daher nicht stattgeben. 

Ich hoffe, dass die von mir gemachten Ausführungen einen Beitrag leisten konnten den Sachverhalt zu erklären und wünsche Ihnen für Ihre Zukunft alles Gute ."

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Spontan erinnerte mich dieser wirre und oft widersprüchliche Text an ein Scherzgedicht eines unbekannten Verfassers: Dunkel war’s, der Mond schien helle

Dunkel war’s, der Mond schien helle ist . Das Gedicht ist durch sich widersprechende Aussagen, Paradoxien, geprägt. Das beginnt schon im Titel und setzt sich mit zahlreichen Oxymora im Text fort. Wikipedia

Falschberatung. Klarstellungen.

  • 2018 gab es kein schlüssiges Konzept, lediglich einen Entwurf, der verworfen wurde
  • Kürzungen waren zu keiner Zeit "rechtlich korrekt", sondern immer Betrug durch Vortäuschen
  • das LSG NRW untersagte die Anwendung sämtlicher rechtlich unbestätigter Konzepte
  • Überprüfung auch § 40 SGB II und sozialrechtlicher Herstellungsanspruch
  • positive Bewertung bei gesetzeskonformer Anwendung ist möglich
  • auch für 2023 liegt kein zertifiziertes schlüssiges Konzept vor, eine Prüfung steht noch aus

Mehr schwerwiegende Falschaussagen hätte wohl auch keine Raumpflegerin konstruieren können.

Betrug (§ 263 StGB)

Um sich nach § 263 Abs. 1 StGB strafbar zu machen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein.

Täuschung über Tatsachen
Der Täter müsste über Tatsachen getäuscht haben.

Täuschung

Die Täuschung kann durch Vorspiegelung falscher Tatsachen oder durch Entstellung wahrer Tatsachen oder durch Unterdrückung wahrer Tatsachen begangen werden.

Mit einer Vorspiegelung falscher Tatsachen ist dabei eine ausdrückliche Täuschung  gemeint. Ausdrücklich meint dabei freilich nicht ausschließlich verbale oder schriftliche Erklärungen. Auch konkludente Erklärungen, also solche, die sich aus schlüssigem Verhalten ergeben, sind erfasst. Werden beispielsweise Preisschilder an Waren manipuliert und die Ware sodann an der Kasse vorgezeigt, handelt es sich auch um eine Täuschung, und damit um einen Betrug.

Ein Entstellen erfolgt durch Zusätze, Auslassungen oder Verzerrungen eines Sachverhaltes.

Ein Unterdrücken wahrer Tatsachen liegt hingegen bei einem Unterlassen rechtlich gebotener Aufklärung durch Verhindern der Kenntnisnahme vor. Diese Fallkonstellation kommt besonders häufig beim Sozialbetrug vor, bei dem der Täter die Behörden nicht über veränderte wirtschaftliche Verhältnisse aufklärt.

Abschließend kann ich feststellen, dass die zuständigen Sachbearbeiter Ihre Anliegen stets zeitnah, sowie fachlich und rechtlich korrekt bearbeitet haben. Ich kann Ihrer Beschwerde an dieser Stelle aus den genannten Gründen daher nicht stattgeben.

Ich hoffe, dass die von mir gemachten Ausführungen einen Beitrag leisten können den Sachverhalt zu erklären und wünsche Ihnen für Ihre Zukunft alles Gute."

Betrug

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Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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