Doppelte Benachteiligung: Warum Menschen mit Handicap weniger Grundsicherung bekommen
„Seit der Neugestaltung der Regelbedarfsstufen im Jahr 2011 erhalten Menschen mit Behinderung, die von Angehörigen betreut werden, nur noch 80 Prozent der Grundsicherung von 399 Euro im Monat. Trotz mehrerer gegenteilig lautender Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) hat die Bundesarbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) an dieser Regelung festgehalten. Das berichtet das ARD-Politikmagazin „Report Mainz“. Sozialrechtler sehen in dem gekürzten Regelbedarf jedoch einen Verstoß gegen die Verfassung.“
„Auch das Bundessozialgericht in Kassel hat die bisherige Kürzung in drei Grundsatzurteilen (Aktenzeichen: B 8 SO 14/13 R , B 8 SO 31/12 R , B 8 SO 12/13 R ) als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und die UN-Behindertenrechtskonvention bewertet. Erwachsenen mit Behinderung, die im Haushalt ihrer Angehörigen lebten, stehe die volle Grundsicherung zu.“
Andrea Nahles will an der verfassungswidrigen Regelung festhalten
„Da sich das Ministerium aber bislang geweigert hat, dies zu tun, müssen die Betroffenen weiterhin auf 20 Prozent der Hartz IV-Leistung verzichten. „Report Mainz“ zufolge sollen die Bundesländer bei einer internen Besprechung des Ministeriums am 21. Januar konkret angewiesen worden seien, die BSG-Urteile nicht umzusetzen.“
gegen-hartz.de
„Immer wieder haben wir im Nahles-Ministerium nachgehakt, die Antwort uns und auch anderen Medien gegenüber war stets dieselbe: Das Ministerium bleibt bei seiner Haltung.
Erst als wir heute Morgen eine Pressemeldung mit unseren Recherchen veröffentlicht haben, kommt plötzlich Bewegung in die Sache . . .“
http://www.ardmediathek.de/tv/REPORT-MAINZ/Warum-Menschen-mit-Handicap-weniger-Grun/Das-Erste/Video?documentId=27125332&bcastId=310120
Der Regelleistungsbetrug kennt viele Facetten
Eine betroffene Mutter bringt es im Beitrag auf den Punkt: „Unsere Tochter wird um 20%-dauersanktioniert. Das ist menschenverachtend.“
Und während MdB Dagmar Freitag geradezu triumphierend schreibt: „Mehr Sozialhilfe für Menschen mit Behinderung“
„Ich freue mich, dass volljährigen Menschen mit Behinderungen, die wegen ihrer Beeinträchtigung noch zuhause leben, nicht länger die Sozialhilfe gekürzt wird. Künftig erhalten sie rund 80 Euro mehr als heute.“, liest sich auch hier die Lebenswirklichkeit der Betroffenen völlig anders:
„Familie Rosenberger hat seit 2011 Tausende Euro verloren. So geht es vielen anderen auch.“
Richtig ist, dass die Betroffenen eben nicht mehr Geld erhalten. Sie bekommen nur zukünftig wieder das, was ihnen immer schon zugestanden hatte, und das Ihnen die Regierung über Jahre unterschlagen hat. Eine Nachzahlung von Amts wegen wird es nicht geben. Profitieren werden nur die wenigen, die gegen alle falschen Bescheide geklagt haben. Die Regierung will offensichtlich einer Verurteilung durch das Bundesverfassungsgericht zuvorkommen.
Während die Parteipropaganda dem dummen Wählervolk 2011 also 5,00 € mehr „Hartz IV“ als politische Glanzleistung verkaufte, wurden allein gegen ca. 40.000 betroffene Familien mit volljährigen Behinderten drastische – und wohl verfassungswidrige – Kürzungen von 20% der Regelleistung vollstreckt.
Richtig ist auch, dass bei ehrlicher Berechnung des Warenkorbes ein weitaus höheres Existenzminimum ermittelt wurde. Allein durch solche Manipulationen und die Preissteigerungen zeigt sich, dass seit Einführung von Hartz IV ein fortgeschriebener Kaufkraftverlust vorliegt.
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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