Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf
Diskriminierung im Jobcenter
"Bei der Frage nach Diskriminierungserfahrungen auf Ämtern
und Behörden wurden Jobcenter und Arbeitsagenturen in einer
repräsentativen Umfrage am häufigsten genannt. Trotzdem hält
die Bundesregierung die existierenden
Antidiskriminierungsmaßnahmen für ausreichend. Dies geht
aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage
der Fraktion Die Linke im Bundestag hervor.
www.o-ton-arbeitsmarkt.de
Kleine Anfrage der Abgeordneten Jessica Tatti, Susanne Ferschl,
Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/10139 –
Diskriminierung in Jobcentern – Risiken, Erfahrungen, Abwehr
Staatsanwaltschaften zeigen sich parteiisch
Nein, das hat mit Rechtsstaatlichkeit nichts mehr zu tun, wenn Polizei und Staatsanwaltschaften jedem kleinsten Hinweis auf Beleidigungen gegenüber Jobcentermitarbeitern nachbeten, Strafanzeigen gegen Mitarbeiter in gleichlautenden Anschuldigungen aber keine Aufmerksamkeit schenken .
Aber in den Beratungsstunden berichten Betroffene regelmäßig von erlittenen Demütigungen und Schikanen durch einzelne Mitarbeiter. Dabei werden einige Namen regelmäßig genannt.
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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