Jobcenter-Versteher
Die Verweigerung einiger Jobcenter keine Mail mehr anzunehmen
ist rechtswidrig.
Die Versuche Kunden auf "Jobcenter.digital" zu verpflichten, darf ein Angebot sein, aber keine Engführung.
Beweissicherer Zugang von Anträgen und Unterlagen
Allgemeines Phänomen: in Jobcentern eingereichte Anträgen und Unterlagen gehen regelmäßig verloren.
Den Antragstellenden obliegt im Zweifelsfall die Beweispflicht über das Einreichen der Unterlagen, es wird daher empfohlen sich um beweissichere Zugänge zu kümmern. Nachfolgende kommen in Frage:
1. Möglichkeit: Schriftliche Eingangsbestätigung beim Jobcenter
2. Möglichkeit: Qualifizierte Faxübersendung
3. Möglichkeit: Zugang per „einfacher“ E-Mail
4. Möglichkeit: Nutzung des Onlineportals Jobcenter.digital und andere Portale wie NWdigital
5. Möglichkeit: Zeugenbeweis bei Einschmeißen in Behördenbriefkasten
6. Möglichkeit: Übersendung über ein De-Mail-Konto, Bürger-EGVP-Konto oder eBO - Konto
Warnung: Ein per einfacher Mail eingelegter Widerspruch
ist nicht wirksam!!! (§ 84 Abs. 1 SGG)
Quelle:
SGB II – Folien
mit weitgehender Einarbeitung der Änderungen
durch das sog. „Bürgergeld“
von Harald Thomé
Referent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
www.harald-thome.de
Stand: 22.04.2024
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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